Ab wann wären Verzugszinsen bei der Beauftragung eines Steuerberaters fällig?

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein eingetragener Verein habe einen Steuerberater engagiert, aber nie bezahlt. Eine Mahnung - in der keinerlei Zinsen aufgeführt wurden - sei ebenfalls ignoriert worden.

Ab welchem Datum wären Verzugszinsen zu zahlen? Bereits ab dem Rechnungs-Datum oder erst ab dem Datum der Mahnung?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Hier noch ein kleiner Nachtrag (habe beim Editieren leider etwas zu lange gebraucht):

Meiner bescheidenen Rechtskenntnis nach, käme es (allgemein gesagt) wohl darauf an, was im Vertrag festgehalten wurde. Sprich, wurde dort ein Zahlungsziel festgelegt, wären ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen fällig. Wäre ein solches Zahlungsziel nicht festgelegt, wären Verzugszinsen erst ab Überschreitung einer in einer Mahnung festgelegten Frist fällig. Ist dies soweit korrekt?

Da nach § 7 StBGebV die Vergütung eines Steuerberaters fällig wird, sobald der Auftrag erledigt ist, wären im hier vorliegenden Fall vermutlich ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen fällig. Oder sehe ich das falsch?

Die Steuerberatergebührenverordnung gilt nicht mehr. Es ist seit Ende 2012 die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Inhaltlich ist der § 7 aber derselbe.

Zum Problem selbst:
Auch die StBVV ist disponierbar. Ich selbst habe noch nie Mahngebühren oder Verzugszinsen außerhalb eines gerichtlichen Mahnverfahrens angesetzt. Von den Kollegen kenne ich auch nur solche.

Es dürfte daher wohl ein Problem zwischen dem konkreten Verein und dem konkreten Berater sein.

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Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Habe gemerkt, dass ich im Eröffnungs-Posting ebenjene Annahme vergessen habe, dass bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt worden sei. Ab wann wären Verzugszinsen denn in einem solchen Falle ansetzbar?