Fiktiver Fall:
AN geht zum(in der Garage abgestellten) Auto und stolpert.
Dabei verletzt er sich am Zeh. Er befindet sich dabei noch im Haus.
Zählt der Unfall zum privaten Risiko oder ist das ein Wegeunfall?
Kurz und griffig ist alles Arbeitsweg was vom privaten Heim aus dem Erreichen des Arbeitsplatzes dient. Aber nur dieser ! Für alles andere existiert im Fall des Unfalls kein Versicherungsschutz.
Fiktiver Fall:
AN geht zum(in der Garage abgestellten) Auto und stolpert.
Dabei verletzt er sich am Zeh. Er befindet sich dabei noch im
Haus.
Zählt der Unfall zum privaten Risiko oder ist das ein
Wegeunfall?
Fiktiver Fall:
AN geht zum(in der Garage abgestellten) Auto und stolpert.
Dabei verletzt er sich am Zeh. Er befindet sich dabei noch im
Haus.
Zählt der Unfall zum privaten Risiko oder ist das ein
Wegeunfall?
Kein Wegeunfall. Ab der Haustür handelt es sich frühestens um einen Wegeunfall.
der Wegeunfall mit Versicherunsgschutz über die gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft / Knappschaft beginnt bei einem regelmässigen Arbeitsweg beim Verlassen der Unterkunft und dem Zugang zum öffentlichen Verkehrsraum.
Dass heisst, der Vorgarten, des Treppenhaus, die Garage sind dem privaten und persönlichen Unfallrisiko zuzuordnen.