Hallo,
wenn jemand nach einer längeren Auszeit, in der er „freiwillig“ gesetzlich Versichert war, da das Einkommen zuletzt die Grenze überstieg, wieder in den Status „Pflichtversichert“ rutschen möchte …
- Wer entscheidet das? Der meldende Arbeitgeber? Die Versicherung?
- Was sind die Kriterien (Jahreseinkommen, Monatseinkommen) und welche Zahlungen werden berücksichigt?
- ist es relevant, ob ein Beschäftigungsverhältnis befristetist ist?
- Wer könnte (welche Organisation) könnte sojemanden kompetent beraten?
Vielen Dank für Antworten! Ich hoffe, ich bin hier richtig und habe keine falsche Frage gestellt