Ab wann wieder Anspruch auf Pflichtversicherung / Grenze PKV?

Hallo,
wenn jemand nach einer längeren Auszeit, in der er „freiwillig“ gesetzlich Versichert war, da das Einkommen zuletzt die Grenze überstieg, wieder in den Status „Pflichtversichert“ rutschen möchte …

  1. Wer entscheidet das? Der meldende Arbeitgeber? Die Versicherung?
  2. Was sind die Kriterien (Jahreseinkommen, Monatseinkommen) und welche Zahlungen werden berücksichigt?
  3. ist es relevant, ob ein Beschäftigungsverhältnis befristetist ist?
  4. Wer könnte (welche Organisation) könnte sojemanden kompetent beraten?

Vielen Dank für Antworten! Ich hoffe, ich bin hier richtig :wink: und habe keine falsche Frage gestellt

Hallo,

kannst du deine Frage mal vernünftig formulieren? Im Betreff schreibst du etwas von der privaten Krankenversicherung, während in der Nachricht von „freiwilliger“ gesetzlicher Versicherung die Rede ist.
Von der freiwilligen gesetzlichen Versicherung kannst man jederzeit in die Pflichtversicherung rutschen, wenn man unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Als ich an der Fachhochschule angestellt war, habe ich als Pflichtversicherte angefangen, zwischendurch lag ich über der Pflichtgrenze und „durfte“ mich freiwillig versichern, im darauffolgenden Jahr wurden die Grenzen erhöht und ich lag plötzlich wieder im Bereich der Pflichtversicherung. Ich habe mich aber, soweit ich mich erinnere (!) um nichts kümmern müssen, um wieder pflichtversichert zu werden.

Das findest du alles bei meinem obigen Link.

Nein, aber nochmal: wir reden hier von der freiwilligen gesetzlichen Versicherung, nicht von der privaten Krankenversicherung!

Gruß
Christa

Christa, komplett richtig !!!
Gr. Egon

Danke schon mal für die Antwort - ich finde die Frage nicht unvernünftig gestellt.

Es geht darum, unbedingt wieder gesetzlich pflichtversichert sein zu wollen - Ziel ist nicht die private Versicherung und auch nicht die „freiwillige“ gesetzliche Krankenversicherung.

Dennoch, danke für den Link und die Hinweise.

Grüße

K.

Hallo,

wenn man aktuell in einer gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichert ist und weder Arbeitnehmer noch Selbständiger/Freiberufler ist, braucht man nur einen Arbeitgeber, der einem für mehr als 3 Monate jeweils mehr als 450 Euro brutto zahlt. Dann wird man über den Arbeitgeber versichert. Weitere Einnahmen (z.B. Miete, Zinsen, Ehegatteneinnahmen) sind dann nicht mehr beitragspflichtig.

Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird er die Krankenkasse kontaktieren.

Gruß
RHW

DANKE! Das ist die Antwort auf meine Frage! Besonders die 3 Monate sind für mich eine wichtige Information!

Mit vernünftig meinte ich vielmehr verständlich. Wie schon erwähnt, hast DU die PKV (=private Krankenversicherung) ins Gespräch gebracht, deshalb war es unklar, ob sich die Frage auf freiwillig gesetzlich Versicherte oder auf privat Versicherte bezieht.

Jetzt beim nochmaligen Lesen der ursprünglichen Frage, unter Berücksichtigung der Antwort von RHW, wird mir noch deutlicher, wie unklar deine Frage formuliert war. Ich habe im UP überhaupt nicht herausgelesen, dass „jemand“ zurzeit zwar freiwillig versichert aber derzeit ohne Beschäftigung ist. Ich hatte das so verstanden, dass die derzeitige Situation „Beschäftigt mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze“ mit der Möglichkeit, durch Stundenreduzierung oder wie auch immer unter die Grenze zu ruschen ist. Da suche ich mir nicht noch einen 451-Euro-Job …

Gruß
Christa

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Gern geschehen!

Falls Elternzeit im Spiel ist, kann es kniffeliger werden. Dann ggf. vorab eine schriftliche Entscheidung der Krankenkasse anfordern, welche Versicherungsart ggf. nach dem Beschäftigungsende eintreten wird.