Ab wann wird an die SCHUFA gemeldet?

Hallo zusammen,

ich habe bereits das halbe Internet durchforstet aber konnte bisher noch keine Antwort auf mein Problem finden.

Auf meinen Namen wurde Anfang des Jahres ein Mobilfunkvertrag bei 1und1 online abgeschlossen. Davon wusste ich bis zur 2. Mahnung nichts. Da ich nie etwas bestellt und auch nichts unterschrieben hatte habe ich erstmal schriftlich meine Vertragsunterlagen angefordert. Diese konnten natürlich nicht übersandt werden, da dieser Vertrag online abgeschlossen wurde. Später hat sich herausgestellt, dass mein ExFreund den Vertrag abgeschlossen und nicht gezahlt hat. Nun hat 1und1 eine Forderung von ca. 350,00€ an mich. Da ich davon erst so spät erfahren habe und ich die Zahlung nicht auf einmal leisten konnte, wurde mir ein Ratenplan vorgeschlagen (die ganze Sache war zwischenzeitlich natürlich schon beim Inkassodienst gelandet). Seither habe ich bereits 3 Raten von ca. 70€ gezahlt, heisst knapp die hälfte wurde schon abgezahlt. Heute habe ich ein Schreiben von 1und1 erhalten, dass sie mir den Vertrag kündigen, da bisher kein Zahlungseingang verbucht werden konnte. Daraufhin habe ich dort angerufen und sie haben mich an das Inkassounternehmen verwiesen mit der Begründung man könne nicht mehr auf meine Vertragsunterlagen zugreifen.
Nun zu meiner Frage. Darf 1und1 den Vertrag aufgrund nicht eingegangener Zahlungen kündigen obwohl ich nachweisen kann, dass ich jeden Monat die von 1und1 vorgeschlagene Rate pünktlich gezahlt habe? Natürlich will ich diesen Vertrag nach Begleichung nicht weiter wahrnehmen, aber eine Vertragskündigung seitens des Gläubigers ist ja auch immer mit einer Meldung an die SCHUFA verbunden…Das will ich natürlich vermeiden. Oder hat 1und1 schon an die SCHUFA gemeldet? Obwohl ich ja abzahle?!

Kann mir irgendwer weiterhelfen?

Danke vorab!

Hallo alleine,

leider hast du aus meiner Sicht so ziemlich alles falsch gemacht was falschzumachen ist…

Auf meinen Namen wurde Anfang des Jahres ein Mobilfunkvertrag
bei 1und1 online abgeschlossen.

Du warsts aber nicht.

Davon wusste ich bis zur 2.
Mahnung nichts.

Glaub ich dir.

Da ich nie etwas bestellt und auch nichts
unterschrieben hatte habe ich erstmal schriftlich meine
Vertragsunterlagen angefordert. Diese konnten natürlich nicht
übersandt werden, da dieser Vertrag online abgeschlossen
wurde.

Du warst es aber trotzdem nicht.

Später hat sich herausgestellt, dass mein ExFreund den
Vertrag abgeschlossen und nicht gezahlt hat.

Also ist es er der eigentlch bluten müsste

Nun hat 1und1
eine Forderung von ca. 350,00€ an mich.

Wobei du alles getan hast um diese unbestritten zu akzeptieren.

Da ich davon erst so
spät erfahren habe und ich die Zahlung nicht auf einmal
leisten konnte, wurde mir ein Ratenplan vorgeschlagen (die
ganze Sache war zwischenzeitlich natürlich schon beim
Inkassodienst gelandet).

Uuuuh… böses Inkasso.
auch denen gegenüber hätte ich bestritten dass die Forderung mir gegenüber berechtigt ist und mit nichten auch nur irgendwas bezahlt… sollen sie klagen.
Sagt sich natürlich leichter wenn man generell keine angst vor einem Inkassounternehmen hat und dazuhin rechtschutzversichert ist (meiner Meinung nach nach den Haftpflicht Versicherungen eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt)

Seither habe ich bereits 3 Raten von
ca. 70€ gezahlt, heisst knapp die hälfte wurde schon
abgezahlt.

Womit die Forderung anerkannt ist und es quasi nicht mehr geht sie zu bestreiten.

Heute habe ich ein Schreiben von 1und1 erhalten,
dass sie mir den Vertrag kündigen, da bisher kein
Zahlungseingang verbucht werden konnte.

Die meinen wahrscheinlich weitere laufende Beträge?

Daraufhin habe ich
dort angerufen und sie haben mich an das Inkassounternehmen
verwiesen mit der Begründung man könne nicht mehr auf meine
Vertragsunterlagen zugreifen.

Schlecht, aber dann wendest du dich halt an die für deine Auskunft.

Nun zu meiner Frage. Darf 1und1 den Vertrag aufgrund nicht
eingegangener Zahlungen kündigen obwohl ich nachweisen kann,
dass ich jeden Monat die von 1und1 vorgeschlagene Rate
pünktlich gezahlt habe?

Schwer zu beurteilen wenn man nicht mal weiss was der Vertrag beinhaltet hat.

Natürlich will ich diesen Vertrag nach
Begleichung nicht weiter wahrnehmen, aber eine
Vertragskündigung seitens des Gläubigers ist ja auch immer mit
einer Meldung an die SCHUFA verbunden…

Nicht zwangsläufig… könnte aber schon was drin stehen…

Das will ich natürlich
vermeiden.

Quatsch mit dem inkassounternehmen… die beissen nicht wirklich.

Oder hat 1und1 schon an die SCHUFA gemeldet? Obwohl
ich ja abzahle?!

Na zumindest wäre es möglich…

Kann mir irgendwer weiterhelfen?

Eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen wäre einer der nächsten Schritte.

Wünsche dir dass das gut ausgeht.

Gruss highQ

Danke! Sowas dachte ich mir schon.
Als ich aber die Post von dem Rechtsanwalt im Briefkasten hatte wusste ich mir nicht anders zu helfen. Ich weiß, dass es um eine Bestellung einer SIM-Karte mit irgendeiner Flat und einem Headset geht. Da bei der ganzen Geschichte noch nicht mal meine Bankverbindung zum Lastschriftverfahren angegeben wurde und ich bisher auch keine monatlichen Rechnungen bekommen habe, bis auf die Mahnungen, weiß ich garnicht ob da monatlich noch was fällig wird.
Danke für den Denkanstoß, da werde ich mich nochmal schlau machen. Wie soll man da was zahlen wenn man keine Rechnungen bekommt und nichts eingezogen wird?!
Jetzt nochmal ganz allgemein, wird schon nicht eigentlich schon ab Einleitung des Mahnverfahrens eine Meldung an die SCHUFA geschickt? Ich werde mir mal eine Selbstauskunft bestellen.

DANKE! :smile:

Hi noch mal,

In der Schufa stehen nur unbestrittene Forderungen.

So lange eine Forderung strittig ist hat sie dort nichts zu suchen.

Ich kann deine „emotionale Zwangslage“ in der du dich befunden hast, absolut verstehen… schliesslich ist es ja auch nichts alltägliches was vom Rechtsanwalt zu bekommen.

Als ich das erste Mal meine RSV in Anspruch nehmen musste ging es mir ähnlich… ohne diese hätte ich vielleicht gezahlt.

Gruss HighQ