Ab wann wird Arbeitslosengeld gezahlt ?

Hallo,

also Person A die gefeuert wurde während Sie krank geschrieben war, erhielt Ihr Geld von der Krankenkasse (Gehalt), so quasi teilte Ihr die Kasse 27.10. das man die Zahlungen zum 1.10 einstellen würde ! So A ging zum Amt um dort ALG zu beantragen der auftrag war am 7.10 durch, man teilte auch A das erst zum nächsten Monat (November) gezahlt wird da die Zahlungen einheitlich ausgeführt werden !

Nun meine Frage, wird hier nach gezahlt sprich ab dem 7.10 oder erst zu dem nächsten Monat ? A hatte einen Monat kein Geld zu verfügung dementsprechend muss A viel nachzahlen ? Hat A hier Recht auf Geld ab dem 7.10 oder nicht ? Oder ist es korrekt das A erst Geld ab dem 1.11 bekommt auch ?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

verwirrende Darstellung
Hallo,

also Person A die gefeuert wurde während Sie krank geschrieben
war, erhielt Ihr Geld von der Krankenkasse (Gehalt), so quasi
teilte Ihr die Kasse 27.10. das man die Zahlungen zum 1.10
einstellen würde ! So A ging zum Amt um dort ALG zu beantragen
der auftrag war am 7.10 durch, man teilte auch A das erst zum
nächsten Monat (November) gezahlt wird da die Zahlungen
einheitlich ausgeführt werden !

Sorry, aber das ist völlig unverständlich. Wenn du den Sachverhalt noch mal in ganzen Sätzen schilderst und das ganze dann auch mal datumsmäßig einordnest, kann man dir vermutlich besser helfen.
Die Kasse teilt am 27.10 mit, dass sie ab 01.10. nicht mehr zahlt? Und daraufhin geht A zum Amt und der „auftrag“ (was auch immer du damit meinst) ist am 07.10. „durch“? Das passt doch hinten und vorne nicht.

MfG

Hey,

Sorry, aber das ist völlig unverständlich. Wenn du den
Sachverhalt noch mal in ganzen Sätzen schilderst und das ganze
dann auch mal datumsmäßig einordnest, kann man dir vermutlich
besser helfen.
Die Kasse teilt am 27.10 mit, dass sie ab 01.10. nicht mehr
zahlt? Und daraufhin geht A zum Amt und der „auftrag“ (was
auch immer du damit meinst) ist am 07.10. „durch“? Das passt
doch hinten und vorne nicht.

MfG

Ja grad selber gemerkt das ich da dicken **** geschrieben habe, Sorry !

So nochmal neu :smile:.

Also A bekommt von Ihrer Krankenkasse gegen Ende September mitgeteilt das Zahlungen des Krankengeldes eingestellt werden und zwar zum ersten Oktober. So, A meldet sich bei der Agentur für Arbeit und stellt einen Antrag auf Arbeitslosen Geld. Der Antrag wird am 7. Oktober bestätigt und angenommen. So allerdings fehlt nun für Oktober A Geld, da die Agentur erst zum ersten November zahlen wird, Grund: Zahlungen für Oktober sind schon durchgeführt !

Jetzt meine Frage: Hat A ein Anrecht auf Geld auch für den Oktober, muss es A nachgezahlt werden. Oder beginnen die Zahlungen erst ab November ? A hatte keine möglichkeit sich eher beim Amt zu melden da A sehr kurz fristig erst erfuhr das Zahlungen eingestellt werden von der Krankenkasse.

Hoffe das es jetzt besser gelungen ist und entschuldige mich für mein erstes durcheinander des Textes.

Danke im Voraus.

Hallo Lucian,

Ja grad selber gemerkt das ich da dicken **** geschrieben
habe, Sorry !

So nochmal neu :smile:.

hilft aber auch nicht viel, deswegen frag ich nochmal nach.

Also A bekommt von Ihrer Krankenkasse gegen Ende September
mitgeteilt das Zahlungen des Krankengeldes eingestellt werden
und zwar zum ersten Oktober. So, A meldet sich bei der Agentur
für Arbeit und stellt einen Antrag auf Arbeitslosen Geld.

Erste Frage: Wann wurde der Antrag gestellt? Arbeitslosen-Geld steht Dir ab dem Tag der Antragstellung zu.

Der
Antrag wird am 7. Oktober bestätigt und angenommen. So
allerdings fehlt nun für Oktober A Geld, da die Agentur erst
zum ersten November zahlen wird, Grund: Zahlungen für Oktober
sind schon durchgeführt !

Von wem? Verstehe ich jetzt nicht wirklich.

Jetzt meine Frage: Hat A ein Anrecht auf Geld auch für den
Oktober, muss es A nachgezahlt werden. Oder beginnen die
Zahlungen erst ab November ? A hatte keine möglichkeit sich
eher beim Amt zu melden da A sehr kurz fristig erst erfuhr das
Zahlungen eingestellt werden von der Krankenkasse.

Siehe oben. Anspruch auf Arbeitslosen-Geld besteht ab dem Tag der Antragstellung. Gezahlt wird aber erst rückwirkend, dass heisst, Geld für Oktober erst Ende Oktober.

Hoffe das es jetzt besser gelungen ist und entschuldige mich
für mein erstes durcheinander des Textes.

Danke im Voraus.

Grüße
Almut

1 „Gefällt mir“

Grundsätzlich besteht ALG Anspruch ab Tag der Antragstellung, so vermute ich in diesem Fall ab dem 07.10.

Sog. „auszahlende“ Behörden, wie das Arbeitsamt, haben einen festen Zahlungslauf, sprich an einem bestimmten Stichtag beispielsweise dem 23.10. werden alle Überweisungen getätigt. Sonderauszahlungen werden nicht vorgenommen. Heißt schlicht und ergreifend, dass das Geld, welches im Laufe des Oktobers beantragt wurde, rückwirkend ausbezahlt wird und zusammen mit der nächsten Monatsauszahlung kommt.

Hallo,

Sonderauszahlungen werden nicht vorgenommen.

bei völliger Mittellosigkeit sind Barauszahlungen möglich. Dazu gibt es in den AA Ausgabeautomaten. Verhungern muß niemand.

Gruß
Otto

Danke.
Hallo,

Vielen Dank für die Antworten auch wenn mich einige nicht verstanden haben, wurden meine Fragen durch andere beantwortet.

Gruss und Dank.

Lucian.