Guten Tag,
mir wurde per einschreiben gesagt das ich den führerschein unteranderem für einen monat abgeben muss die frage stellt sich aber ab wann wird er angerechnet , ab abschicken des führerscheins oder erst bei ankommen der behörde? bin beruflich darauf angewiesen weil ich weit zur arbeit muss und möchte nicht unnöttig ein oder sogar zwei wochen zusätzlich darauf warten vielen dank im vorraus mit mfg mr.inkognito
Hallo,
in aller Regel wird Ihnen eine Frist von 4 Monaten eingeräumt, das Fahrverbot anzutreten (Ausnahme: Sie hatten innerhalb der letzten 2 Jahre bereits einmal ein Fahrverbot).
Damit können Sie das Fahrverbot in eine Zeit legen, in der es Sie am wenigsten belastet. Der Führerschein muss dann bei der Bußgeldstelle abgegeben werden, entweder persönlich oder per Post.Abgabe bei einer anderen Behörde ist auch zulässig, die Behörde muss ihn aber nicht annehmen.
Abgeben ist besser als schicken. Der Abgabetag ist bereits der erste Tag des Fahrverbots. Ansonsten zählt das Fahrverbot erst von dem Tag, an dem der Brief mit dem Führerschein bei der Bußgeldstelle eingeht. Sie sparen die Postlaufzeit.