Hallo Forum,
ich habe neuerdings folgenden Fall:
Habe mein Auto letztens bei einem Werkstatt abgegeben, weil rotes Licht leuchtete.
Da hieß es dass die Bremsbeläge erneuert werden müssten. Ich solle das Auto da lassen und am selben Tag noch abholen. Leider wurden die Teile nicht geliefert und ich durfte später nochmal kommen.
An dem Tag durfte ich den Wagen wieder am selben Tag morgens abgeben und abends abholen. Bei der Abholung habe ich dann gefragt was das ganze kosten würde. Der Chef meinte, dass das nicht einfach sei, aber so 400 bis 500 EUR. Dann kam später die Rechnung, die war über 850 EUR. Daraufhin habe ich angerufen, dass das nicht der Betrag ist den er gesagt hatte. Er meinte darauf, dass das sein Fehler war. Ich habe ihm gesagt, dass man im Nachhinein den Betrag nicht um fast das Doppelte nennen kann. Er meinte, dass mündliches Angebot nicht rechtsverbindlich sei und forderte die Rechnung zu zahlen.
Meine Frage ist: Ab wann wird ein Kaufvertrag überhaupt rechtsverbindlich? Ich habe nichts unterschrieben. Hatte auch keinen KVA oder sonstiges, kein Händedruck, gar nichts. Alles nur mündlich. Aber wenn er sagt, dass sein mündliches Angebot nicht rechtsverbindlich ist, dass ist in diesem Fall gar nichts rechtsverbindlich, da ich nichts schriftlich unterschrieben oder zugesagt habe. Was sagt ihr? Habt ihr Erfahrung? Was kann mir passieren wenn ich die Rechnung partout nicht zahle? Kann er mir mit einer Zwangsvollstreckung drohen? Oder mit der Rechnung rechtlich gegen mich agieren?
Grüße