Ab wann wird ein Kaufvertrag rechtsverbindlich?

Hallo Forum,
ich habe neuerdings folgenden Fall:

Habe mein Auto letztens bei einem Werkstatt abgegeben, weil rotes Licht leuchtete.
Da hieß es dass die Bremsbeläge erneuert werden müssten. Ich solle das Auto da lassen und am selben Tag noch abholen. Leider wurden die Teile nicht geliefert und ich durfte später nochmal kommen.
An dem Tag durfte ich den Wagen wieder am selben Tag morgens abgeben und abends abholen. Bei der Abholung habe ich dann gefragt was das ganze kosten würde. Der Chef meinte, dass das nicht einfach sei, aber so 400 bis 500 EUR. Dann kam später die Rechnung, die war über 850 EUR. Daraufhin habe ich angerufen, dass das nicht der Betrag ist den er gesagt hatte. Er meinte darauf, dass das sein Fehler war. Ich habe ihm gesagt, dass man im Nachhinein den Betrag nicht um fast das Doppelte nennen kann. Er meinte, dass mündliches Angebot nicht rechtsverbindlich sei und forderte die Rechnung zu zahlen.
Meine Frage ist: Ab wann wird ein Kaufvertrag überhaupt rechtsverbindlich? Ich habe nichts unterschrieben. Hatte auch keinen KVA oder sonstiges, kein Händedruck, gar nichts. Alles nur mündlich. Aber wenn er sagt, dass sein mündliches Angebot nicht rechtsverbindlich ist, dass ist in diesem Fall gar nichts rechtsverbindlich, da ich nichts schriftlich unterschrieben oder zugesagt habe. Was sagt ihr? Habt ihr Erfahrung? Was kann mir passieren wenn ich die Rechnung partout nicht zahle? Kann er mir mit einer Zwangsvollstreckung drohen? Oder mit der Rechnung rechtlich gegen mich agieren?
Grüße

Halleluja! - Warum ist das so teuer?

Hab das gerade mal für 'ne neue Mercedes S-Klasse geprüft und es kostet maximal 555 Euro inkl. der Beläge!

Check das bitte selber mal für Dein Auto:

https://www.fairgarage.de/bremsen-wechseln

Glückauf!

Möglicherweise (bin selber Laie):

Also ich sehe das so:

„Was kostet das?“
„400-500 EUR!“ (Angebot)
„Nee, zu teuer.“ (Kein Kaufvertrag)
„Ok, machen!“ (Kaufvertrag kommt zustande)

Ein Kaufvertrag kommt durch Annahme eines Angebots zustande. Beides kann mündlich erfolgen und ist jeweils rechtlich bindend. Nur wird die Beweisführung schwierig sein wenn er vor Gericht sagt dass er nie behauptet hat dass es 400-500 EUR kosten soll. Wie willst du ihm das Gegenteil beweisen? Hattest du Zeugen?

Weise ihn im ersten Schritt einfach mal darauf hin dass

völliger Blödsinn ist und gucke was er dazu sagt. Kommuniziere ab jetzt nur noch schriftlich mit ihm und spekuliere darauf dass er den Satz schreibt „Ja, ich habe 400-500 EUR gesagt, aber dann wurde das plötzlich teurer“.

Ob mündlich oder schriftlich spielt im Prinzip keine Rolle, nur kann man das Mündliche hinterher schlecht beweisen.
Was für einen Auftrag hatte er denn?

Mal abgesehen vom Wucherpreis.

In der Rechnung lautet die Bezeichnung:
Bremsscheiben vorne links und rechts ernuern
Bremskloetze vorne links und rechts ernuern
Bremskloetze hintern links und rechts ernuern
Warnkontakte erneuern

und die entsprechenden Materialien
mein Wagen ist BMW 5er aber er hat es für einen 3er bestellt und installiert

Auftrag? Es gab keinen schriftlichen Auftrag.
Ich bin einfach zu dem Werkstatt hin und habe gesagt, dass die Lampe rot leuchtet. Dann hat er geschaut und meinte dass Bremsbeläge getauscht werden müssen. Ich solle den Wagen da lassen.

Muss ja auch nicht. „Das ist das Problem, beseitige es“ ist der Auftrag, „Kostet 400-500 EUR“ das Angebot und „OK, machen“ die Annahme des Angebots mit dem der KV zustande kam.

Hallo,

daher solltge man solche Hinterhofwerkstätten auch meiden, wenn man die inhaber nicht persönlich kennt und sich auf diesen verlassen kann.

Eine ordentliche Werkstatt wird einen Auftrag immer schriftlich erfassen.
Dabei sollte man dann darauf achten, das in diesem Formular der Passus

wird der Kostenrahmen von XXXX € überschritten, wünsche ich vor Weiterarbeit telefonisch
informiert zu werden.

(oder so ähnlich) angekreuzt ist.

Generell sollte man sich übrigens eine Autowerkstatt suchen,die vernünftige Arbeit leistet und das zu einem guten Preis.Umhören im Kollegenkreis ist hilfreich.
Denn je nach Region kann auch die Markenwerkstatt einer der großen Automobilproduzenten
gute und preiswerte Arbeit auch bei Fremdfabrikaten leisten.

Soll ich jetzt für Dich gucken, was man dafür normalerweise bezahlt?

In meinem letzten Post war ein Link (Vergleichsportal). Guck selber!

was bedeutet das nun wieder ?
Er darf doch keine Teile einbauen, die nicht zum Typ gehören, außer die wären tatsächlich baugleich, was aber nur bei gleicher Motorleistung/Gewicht möglich wäre.

Hi

ich vereinbare ich mit ALLEN Werkstätten (ok schriftlich) dass sie mich anrufen, wenn es - warum auch immer - über den vereinbarten Betrag rausgeht

‚mach das Leuchten der roten Lampe weg‘ kann von 1€ (birne kaputthauen) bis 2000€ alles kosten - das ist ein Freifahrtschein …

rufen sie dann nicht an - passiert schon bei manchen - haben sie eben Pech gehabt :wink:

Hier denke ich dass Bremsbeläge wechseln geplant war und dann defekte Scheiben festgestellt wurden … und die sind halt mal richtig teuer …

Gruß h

Du hast den Auftrag ohne Angebot erteilt und erstmals Mal gefragt, als der Wagen fertig sein sollte. Da ist ein „verbindliches Vorab-Angebot“ schwer zu unterstellen.

Wenn die Scheiben zu unrecht getauscht hat, OK. Wenn die Scheiben zweifelsfrei abgenutzt waren, so hätte er Dich natürlich anrufen können. Ein Gericht könnte angesichts Deiner ursprüngliche Handlung (Reparatur ohne Angebot) für die Werkstatt entscheiden.

O.T.: Rein Moralisch stellt sich m.E. die Frage, ob die Reparatur notwendig war, ob der Preis angemessen war und ob Du es eh hättest machen lassen…

Was soll denn Wucher mit der Sache zu tun haben? Wo ist die der Zwangslage, die Unerfahrenheit, der Mangels an Urteilsvermögen, die erhebliche Willensschwäche? Als Rechtsexperte sind Dir doch sicherlich die Voraussetzungen für Wucher nach § 138 BGB bekannt, oder?

2 Like

@C_Punkt

Zur Zeit des Beitrags, standen 4x Bremsklötze für 850 Euro im Raum (alles andere war noch nicht bekannt). Das Hauptanliegen meines Artikels war der merkwürdig hohe Preis. Ich bin zwar Laie was Rechtsfragen betrifft, weiß aber, was sowas normalerweise kostet.

Das er jetzt mit gebastelten 3er Klötzen auf 'nem 5er rumfährt, scheint offenbar nicht der Rede wert zu sein; diese Sache sollte man mal rechtlich bewerten, oder?

Mich interessiert schon, was für Folgen, wen erwarten könnten?

Gruß Oberberger

…und hey, ich hatte geschrieben, dass ich Laie bin!

Hi, wenn du dein Auto in die Werkstatt gibst, dann schließt du einen Werkvertrag ab (keinen Kaufvertrag). Du möchtest, dass es repariert wird. Das ist der Vertragsschluss. Die Kostenschätzung ist nur eine Schätzung. Du sagst was du gemacht haben willst, das kostet dann den Preis, den es kostet (hier sind ja v.a. die verbauten Teile teurer), die eigentliche Werkleistung - das einbauen - wird sich gar nicht so nennenswert verändert haben.

Eine gute Werkstatt meldet sich und fragt vorher, wenn sie neue Sachen einbaut. Aber da es nun mal gemacht ist, musst du meiner Ansicht nach auch zahlen.

Da kann man in juristischer Hinsicht auf alles mögliche kommen, aber Wucher ist ganz gewiß nicht darunter.

Das ist ein besonders guter Grund, sich zu dem Thema (zumindest zu den rechtlichen Aspekten) nicht zu äußern, anstatt irgendwas mit einem Disclaimer in den Raum zu stellen.

Gruß
C.

1 Like

Entschuldigung, eigentlich haste recht!

… war doof!

na, dann gehen wir einfach mal davon aus, dass die teile zu beiden fahrzeugen passen.

du hast leider immer noch nicht verraten, was GENAU der auftrag eigentlich war. denkbar wäre z.b.
a) mach mal, dass die lampe nicht mehr leuchtet
b) bremsbeläge wechseln
c) mach mal, was nötig ist
das ist ein heftiger unterschied!