Ab wann wird ein Lizenzvertrag bzw. eine AV benötigt?

Hallo zusammen,

wir haben eine etwas besondere Situation mit einem Produkt und kommen nicht weiter.
Wir möchten Unternehmen ein kostenloses Schulungsportal für deren Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
Diese Unternehmen legen sich selbst mittels Gutschein ein Profil auf der Webseite an. Mit diesem Profil wiederum können Sie Ihre Kollegen in dem oben genannten Schulungsportal anlegen und verwalten.

Der Gutscheincode für ein Unternehmen kann von jedem x-beliebigen Mitarbeiter eingelöst werden.

Nun stellen sich mir die folgenden Fragen:
Dürfen Verträge ohne Unterschrift online abgeschlossen werden ohne Überprüfung ob der Gutscheinempfänger dazu berechtigt ist?
Muss ich prüfen ob der Mitarbeiter hierzu überhaupt berechtigt ist?
Darf ich auf „berechtiges Interesse“ setzen bevor ein Vertrag oder eine AV erstellt wurde oder muss ich, bevor der Mitarbeiter personenbezogene Daten eingeben kann, schon diese vertragliche Grundlage schaffen?
Wie verhält es sich mit dem Widerspruchsrecht der einzelnen Mitarbeiter? Diese werden beim anlegen (optional) darüber informiert das Sie nun einen Account haben.

Vorab vielen Dank für eure Unterstützung.
FRK