Ab wann wird Übergangsgeld gezahlt?

Hallo zusammen,

vor nunmehr 10 Jahren hatte ich einen Unfall bei der Bundeswehr. Das ist auch eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung. Im Jahr 2004 stellte sich schon heraus, dass ich ,aufgrund eines Knieschadens, meinen Beruf als Tischler nicht mehr ausüben können würde. Diverse Anträge auf berufliche Rehabilitation wurden gestellt, wenig passierte. So wandelte ich zwischen Krankengeld, Kur, Arbeitslosengeld und wieder Krankengeld umher. Nichts passierte von Seiten der Behörden. Dann habe ich die zuständigen Ämter verklagt. Im Jahr 2006 habe ich dann aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten eine 2. Ausbildung angefangen. Es kann ja kein Zustand sein, so lange auf Arbeit zu warten, wenn man doch will und im Grunde auch kann. Jetzt nach zehn Jahren, wird die juristische Sache mal langsam geklärt. Der Landschaftsverband hätte die Umschulung zahlen müssen. Somit hätte mir Übergangsgeld zugestanden. Jetzt kommen wir aber mal zur wesentlichen Frage. Ab welchem Zeitpunkt ist der Landschaftsverband für die Zahlungen zuständig? Ich musste mich ja zwischenzeitlich sogar selber Krankenversichern ohne irgendwelche Einkünfte. Somit kann es doch nicht sein, dass mir Zahlungen nur für den Zeitraum der Umschulung zustehen, oder? Es ist ja nicht mein Versäumnis, dass die Gutachten von 2004 nicht richtig gelesen wurden.
Somit stehen drei mögliche Termine für den Beginn der Zahlungen zur Debatte (ab Dienstzeitende zum 01.01.2004, zum Antrag auf Übergangsgeld zum Januar 2005 oder zu Beginn der Umschulung 01.08.2006???). Hat irgendwer eine Ahnung, wie das gehandhabt wird? Mein Anwalt ist da leider auch nicht so ganz sicher…

Hi, tut mir leid, ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus. Würde aber sagen, dass man auch anwaltliche Hilfen über das Internet findet. 12recht oder wie diese Anwaltsforen heißen! Viel Erfolg wünsche ich dir!!

Hallo
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen
tut mir leid
mfg
Erich

Hallo,

da habe ich leider auch keine Ahnung. Weiter viel Glück.

Pegasus