Jaa schon
Hallo,
also es ist nicht mein Freund, sondern mein Nachbar und dessen Freundin um die es hier geht. Er wohnt über mir.
Hallo „NIP“,
Ich habe gehört, dass wenn persönliche Sachen von jemand in
der
Wohnung sind (Zahnbürste, Unterwäsche) dann gilt diese Wohnung
laut Gesetzgeber als Wohnsitz bzw. derjenige ist auch dort
wohnhaft.
Nö.
Ich glaube schon, bin mir wie gesagt nicht sicher.
Der Drehpunkt worum es geht ist Z.B. die
Nebenkostenabrechnung.
Das ist der einzige Dreh- und Angelpunkt. Wenn Dein Freund in
einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnt, dann könnte es
Probleme mit dem Vermieter geben. Besonders wenn der
Wochenendbesuch z.B. regelmäßig mit einem Kofferraum voll
Schmutzwäsche anrückt und die Waschmaschine das komplette WE
orgelt. Hat aber wiederum auch mit der Abrechenmethode zu tun.
Wenn es für alles getrennte Zähler gibt, interessiert es auch
den Vermieter nicht.
Er argumentiert dass er dadurch höhere Müllabführgebühren
hätte, weil eine weitere Person in der Wohnung lebt. (Ich
meine das kann man doch frei entscheiden ob und welche Menge
Müll man entsorgt bekommen will, oder ?)
Ja, aber das zählt nicht der Name auf dem Briefkasten sondern
die Meldung auf dem Einwohnermeldeamt.
Das ist uns allen klar. Nun ist sie aber nicht im Einwohnermeldeamt hier gemeldet und genau aus diesem Grund hat er ja Angsat, wenn ihr name auf dem Briefkasten steht, bekommt es irgend ein böser Mensch heraus und wir alle würde mehr
Müllgebühren zahlen.
Da aber Ihr Name nicht an seinem Briefkasten steht (er halt
Angst, dass dadurch die Nebenkosten steigen werden) wirft der
Briefträger die Post die an seine Freundin geht in meinen
Kasten.
Das darf er eigentlich garnicht! Und wenn ihr ihn dazu schon
habt überreden können, wieso schmeisst er die Post dann nicht
gleich in den „richtigen“ Kasten ein, auch wenn der bewusste
Name nicht draufsteht?
Habe ich mir auch gedacht, machen die aber !
Mich interessieren nun die Faktoren die rechtlich als „wohnen“
definiert sind also z.B. wenn jemand drei mal im Monat
übernachtet und seine persönlichen Gegenstände sich auch in
der Wohnung befinden, dann gilt dies als „dort wohnend“.
Obwohl die Grenzen zwischen „Besuch“ und „Dauerbewohner“
fließend sein können, gilt dreimal übernachten pro Monat wohl
nirgendwo als „dort wohnend“.
Also klebt das Namensschild dran oder sagt den
Briefeschreibern, sie sollen ein „c/o“ in die Adressangabe
setzen. Ihr macht Euch die Sache viel zu kompliziert!
Jaaa doch, das versuche ich Ihm die ganze Zeit klarzumachen, doch er argumentiert genau so wie ich es hier die ganze Zeit versuche zu erklären.
Ich dachte dass wir selbst die Müllmenge (größe der Tonne) bestellen können unabhängig von der Anzahl der Menschen, die dort wohnen.
mfg
NIP