Ab wann wohnt man? - ALG 2

Hallo!
Folgende Situation:
Mutter erwerbslos, Sohn in Ausbildung.
Sohn zieht zu den Großeltern, diese erhalten fortan das Kindergeld und die Mutter bildet nun alleine eine Bedarfsgemeinschaft und wohnt alleine.
Wenn der Sohn nun allerdings am Wochenende regelmäßig die Mutter besucht und MAXIMAL einmal in der Woche dort übernachtet, kann das dann als Zweitwohnung o.ä. gewertet werden und Probleme machen?

Danke für hilfreiche Antworten.

Hallo!

Wenn der Sohn nun allerdings am Wochenende regelmäßig die
Mutter besucht und MAXIMAL einmal in der Woche dort
übernachtet, kann das dann als Zweitwohnung o.ä. gewertet
werden und Probleme machen?

Nein. Wann und wie oft sich Mutter und Sohn sehen/besuchen, geht niemanden etwas an.

Gruß
Wolfgang