Hallo!
Folgende Situation:
Mutter erwerbslos, Sohn in Ausbildung.
Sohn zieht zu den Großeltern, diese erhalten fortan das Kindergeld und die Mutter bildet nun alleine eine Bedarfsgemeinschaft und wohnt alleine.
Wenn der Sohn nun allerdings am Wochenende regelmäßig die Mutter besucht und MAXIMAL einmal in der Woche dort übernachtet, kann das dann als Zweitwohnung o.ä. gewertet werden und Probleme machen?
Danke für hilfreiche Antworten.