Ab wann zählt 'Abwesenheit vom Heimatort'

Hallo,

angenommen es gibt es kleinen Streit bezüglich einer Spesenabrechnung. Ich gehe davon aus das Spesen, wenn diese nicht über den Arbeitgeber verrechnet werden, diese auch für das Finanzamt verrechnet werden könnten.

Folgender Sachverhalt.
AN hat Arbeitsbeginn 7:00. Am Mittag (12:00) fliegt er zu einem entfernetn mehrtägigen Seminar. Am Anrreise Tag checkt er um 22:00 Uhr. So ergibt sich eine „Arbeitszeit“ von 15 Stunden. Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Stunden vom Heimatort gibt es einen Zuschuss.
Der AG argumentiert aber nun so, dass der Arbeitsplatz nicht als Abwesenheit angerechnet wird. Somit beginnt diese Zeit erst ab 12:00 Uhr.
Ich weiß das sich das FA diese Frag ja auch stellen müsste. Oder? Gibt es vlt sogar ein Gesetz wo diese Abwesenheit geregelt ist?
Gruß
René

Hallo

Erst mal müsste man wissen, was zwischen AG und AN diesbezüglich überhaupt im Wortlaut vereinbart ist.

Gruß,
LeoLo

Abwesenheit von Wohnung UND Arbeitsstätte
Moin,

Gibt es vlt sogar ein Gesetz wo diese Abwesenheit
geregelt ist?

=> Das Einkommensteuergesetz und dazu die Lohnsteuerrichtlinien. Eine Auswärtstätigkeit ist dann gegeben, wenn man vorrübergehend außerhalb seiner Wohnung UND seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird.

§ 4 Absatz 5 Nr. 5 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

R 9.4 LStR ff.
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2008/r9.4…

Schöne Grüße
e