Ab wann zählt die eine Kündigung

Hallo,

ein AN wird zum Gespräch am 29.04 geladen um gekündigt zu werden.
Dieser weigert sich jedoch das Kündigungsschreiben (Zur Kenntnis genommen), welches vom AG ausgeschrieben wird (ordentlich und fristgemäß zum 31.05), zu unterschreiben.
Er besteht darauf, dass ihm die Kündigung per Post nach Hause geschickt wird.
Am 05.05. erhält der AN seine Kündigung zum 31.05.

Welches Datum der Kündigung ist nun wirksam? Per Post oder beim Gespräch?
Wenn per Post, dann: darf der AN erst zum 15.06 gekündigt werden?(bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum ende bzw 15. des Monats laut AV)

Kann der AG im Streitfall das Gespräch mit der verweigerten Unterschrift am 29.04 als Aktennotiz vermerken und wäre im Recht?
Bedarf eine Kündigung den Postalen weg?

Danke

Hallo

Welches Datum der Kündigung ist nun wirksam? Per Post oder
beim Gespräch?

Beim Gespräch.

Wenn per Post, dann: darf der AN erst zum 15.06 gekündigt
werden?(bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum ende bzw
15. des Monats laut AV)

Entfällt.

Kann der AG im Streitfall das Gespräch mit der verweigerten
Unterschrift am 29.04 als Aktennotiz vermerken und wäre im
Recht?

Ja.

Bedarf eine Kündigung den Postalen weg?

Nein.

Gruß,
LeoLo