Wenn ich dich richtig verstehe bist du der Ansicht, dass man
sich betrunken ans Steuer setzten darf, den Motor anlassen
kann, aber kein Milimeter fahren darf.
Das ist nicht seine Ansicht, sondern die des Bundesgreichtshofes.
Also wenn man
ausversehen aufs Gas kommt ist es eine Fahrt uner
Alkoholeinfluss, wenn ich aber nur da so stehe mit Motor an
kann mir nichts passieren?!
Na, wenn es nur das Gas wäre, es muss noch der Gang eingelegt und die Kupplung gedrückt werden oder bei Automatik nur Gang eingelegt. „Ausversehen“ ist das kaum zu machen. Und selbst wenn es so wäre, bevor das Fahrzeug sich nicht bewegt, liegt - zumindest in Sachen Alkoholfahrt - keine Straftat vor.
Abgesehen davon, dass das
unnötige Laufenlassen des Motors im Stand auch nicht erlaubt
ist).
Darum geht es ja auch nicht.
Im übrigen habe ich mir nicht widersprochen. Das Bewegen eines
Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum beginnt dann, sobald
der Motor angelassen wird.
Nein. Ganz falsch.
Das Telefonieren am Steuer habe ich
als Beispiel herangezogen, da es im Grunde das Gleiche ist.
Ist es nicht
Setze ich mich ans Steuer (Motor aus) und telefoniere oder
verwende ein anderes Gerät, dass zur Bedienung in die Hand
genommen werden muss, ist alles in Ordnung.
Aha… und?
Starte ich allerdings den Motor und sitze dann z.B.
telefonierend am Steuer ist das der Tatbestand des §23a Abs.
1a StVO in Verbindung mit §49 Abs.1 Nr.22 und wird mit einem
Bußgeld in Höhe von 40€ und einem Punkt
geahndet.[Zuwiderhandlung gegen §24 StVG]
Und warum ist es gerade beim Telefonieren so? Wenn du das nämlich wüsstest, dann würdest du erkennen, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
Gruss
Iru