Hallo, ab wann zählt die Frist von 6 Wochen ein Erbe auszuschalgen?
Hintergrund ist, dass die Geschwister einer Verstorbenen offiziell noch nicht über deren Tod informiert worden sind. Ein Notariat (Nachlassgericht) hat die Mutter, welche dement ist und einen Betreuer für die Erbausschlagung bekommen hat, angeschrieben und um Mitteilung der aktuellen Adressen der Geschwister gebeten, was auch geschehen ist. Das ist allerdings schon einige Wochen her und es gibt bisher kein Schreiben des Nachlassgerichts an die Geschwister.
Kann es sein, dass das Nachlassgericht zunächst die Ausschlagung der Mutter abwartet und dann erst die Geschwister anschreibt?
Die Frage ist eigentlich nur, ab wann gilt die 6 Wochenfrist?