Ab wann zählt die Frist für die Erbausschlagung

Hallo, ab wann zählt die Frist von 6 Wochen ein Erbe auszuschalgen?

Hintergrund ist, dass die Geschwister einer Verstorbenen offiziell noch nicht über deren Tod informiert worden sind. Ein Notariat (Nachlassgericht) hat die Mutter, welche dement ist und einen Betreuer für die Erbausschlagung bekommen hat, angeschrieben und um Mitteilung der aktuellen Adressen der Geschwister gebeten, was auch geschehen ist. Das ist allerdings schon einige Wochen her und es gibt bisher kein Schreiben des Nachlassgerichts an die Geschwister.

Kann es sein, dass das Nachlassgericht zunächst die Ausschlagung der Mutter abwartet und dann erst die Geschwister anschreibt?

Die Frage ist eigentlich nur, ab wann gilt die 6 Wochenfrist?

Hallo!

genauso ist es.

Da man nicht durch Testament als Erbe bestimmt ist sondern gesetzliche Erbfolge eintritt muss jeder der Reihe nach informiert werden, er ist als Erbe nachgerückt.
Dann läuft die 6-Wochenfrist an, in der man sich entscheiden kann.

Das die nächsten Angehörigen gefragt werden, wer alles in Betracht kommen könnte ist normal. Denn das Gericht hat ja keine Kenntnis über mögliche Erben.

MfG
duck313