der Mann hat natürlich einen Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen. Allerdings wird die KK sicherlich prüfen, ob hier ein „echtes“ Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat. Evtl. ist der Versicherte auch wieder ans Arbeitsamt zu verweisen…
Vom Krankengeld werden Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen.
ich würde mit der Krankenkasse in Verbindung treten und den speziellen Fall schildern. Da wird Ihnen sicher eine fundierte Auskunft gegegeben.
Alles Gute Schaddie