würde mich interessieren, ob die gegenseitige manuelle
Befriedigung auch schon als Sex bezeichnet werden darf.
„darf“? Wer wills mir verbieten?
Für mich ist das Berühren der Geschlechtsteile sexuelle Intimität, die nicht zum allgemeinen „freundlichen“ Umgang miteinander gehört, idR kommt man nicht mal guten Freunden so nah.
Für mich zählte dazu nur die Zusammenbringung der
Geschlechtsorgane mit Penetration und, unter Zudrückung aller
Hühneraugen vielleicht noch der Oralverkehr.
Lustigerweise denke ich gerade drüber nach, ob ich mit jemandem Sex hatte. Nach Clinton wohl nein, und da ich keinerlei Stimulation empfangen habe tendiere ich ebenfalls zu nein. Eine Kerbe würde ich mir dafür zumindest nicht in den Bettpfosten schnitzen. Trotzdem kann ich auch irgendwie nicht behaupten, mit demjenigen keinen Sex gehabt zu haben, hatte ich doch schließlich seinen Penis im Mund und habe ihn zum Orgasmus gebracht. Wäre ich in einer monogamen Beziehung würde ich das als Betrug einordnen. Ohne Kondom hätte ich mich dem Risiko sexuell übertragbarer Krankheiten ausgesetzt.
Gibt es da vielleicht auch noch einen Unterschied zwischen gegenseitiger Stimulation und einseitiger? Hatte ich Sex mit ihm aber er nicht mit mir? Oder er Sex mit mir (meinem Mund), ich aber mangels eigener Nacktheit keinen mit ihm? Ich hätte meinen Mund allerdings nicht zur Verfügung gestellt, wenn ich den Mann nicht sexuell ansprechend gefunden hätte. Und auch er kann mE zumindest nicht behaupten, keinen Sex mit mir gehabt zu haben, denn mit jemandem keinen Sex gehabt zu haben impliziert, das Geschlechtsteil eben nicht in den Körper des anderen gesteckt zu haben. Spielt da die genaue Körperöffnung eine Rolle oder geht es vll eher um die Darbietung des eigenen Geschlechtsteils und das Teilen eines intimen Moments?
Fragen über Fragen… und am Ende ists vielleicht einfach nur eine Frage der Formulierung. Ich war mit ihm intim, hab aber nicht mit ihm geschlafen - je nachdem, wie also die Fragestellung desjenigen ist, der sich aus irgendeinem Grund dafür interessiert, ist die Antwort ja oder nein. „Sex haben“ ist da vielleicht eine zu allgemeine Umschreibung, bei der ich eher nachfragen würde, wie der Fragende das selbst definiert.
würde mich interessieren, ob die gegenseitige manuelle Befriedigung auch schon als Sex bezeichnet werden darf.
Für mich zählte dazu nur die Zusammenbringung der Geschlechtsorgane mit Penetration und, unter Zudrückung aller Hühneraugen vielleicht noch der Oralverkehr.
Interessiert mich nur mal, wie Ihr das seht; die Bewantwortung der Frage ist nicht lebensnotwendig.
:würde mich interessieren, ob die gegenseitige manuelle
Befriedigung auch schon als Sex bezeichnet werden darf.
Für mich zählte dazu nur die Zusammenbringung der
Geschlechtsorgane mit Penetration und, unter Zudrückung aller
Hühneraugen vielleicht noch der Oralverkehr.
Für mich zählt alles als Sex, was die entsprechenden Organe, inklusive des wichtigsten nämlich des Gehirn, in Wallung bringt und einen potentiellen, nicht krankhaft eifersüchtigen Partner in Alarm versetzen würde.
Alles andere sind Winkeladvokats Spitzfindigkeiten.
Grabsche mal an eine Frauenhintern.
Der Staatsanwalt und Richter wird Dir dann ganz gnau erklären, dass das eine Sexuelle Belästigung war und entsprechend verurteilen.
Was für Dich und Deinem Verständnis Sex ist und was nicht spielt NULL Rolle.
Wenn ich gefragt würde, mit wie vielen Frauenspersonen ich
bisher geschlafen habe, (und ich antworten wollen würde),
zählte ich nur-Petting-Bekanntschaften und so was nicht mit.
bei der Formulierung „mit jemandem schlafen“ würde ich das genauso sehen. Aber ist Sex nicht mehr als „nur“ der Beischlaf?
Für mich zählte dazu nur die Zusammenbringung der
Geschlechtsorgane mit Penetration und, unter Zudrückung aller
Hühneraugen vielleicht noch der Oralverkehr.
Interessiert mich nur mal, wie Ihr das seht; die Beantwortung
der Frage ist nicht lebensnotwendig.
Das muss grundsätzlich jeder mit sich selbst ausmachen.
Für mich ist die Frage wo Sex beginnt letztlich gegenstandslos.
Wenn, beginnt Sex für mich dort, wo jemand sein Einverständnis
zeigt, dass der Andere sexuelle Lust an seiner Person auslebt.
Wenn sich eine Frau ‚oben-ohne‘ hinsetzt und ihr Bewunderer
Hand an sich anlegt, so ist dies für mich schon gemeinsamer Sex!
Ich finde dabei allerdings die Entwicklung der Sichweise dieser
Frage in der Rechtsprechung, vorallem wenn es um das geht,
was umgangssprachlich ‚Vergewaltigung‘ genannt wird, interessant.
Es gab da mal die Sichtweise, dass mit Kondom oder während ihrer
Periode eine Frau zum vaginalen Verkehr zu zwingen keine Verge-
waltigung sei.
Noch 1960 war es keine Vergewaltigung wenn man eine Frau zum
Oralverkehr zwang oder eine Prostituierte zum vaginalen Verkehr.
Heute nennt sich das alles ‚Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung‘
und es ist sehr viel strafbewährt … nur das Strafmaß schwankt.
Der UP in dem von mir geposteten Link gab an, mit der Lady Sex gehabt zu haben.
Nachher stellte sich heraus, dass es nur Petting war.
Daher sage ich, dass er nicht behaupten könne, mit ihr Sex gehabt zu haben.
Keine Kerbe in den Messergriff!
. Aber ist Sex nicht mehr als „nur“ der
Beischlaf?
Natürlich, und unbedingt.
Und wie ich sehe, ist das alles doch gar nicht so präzis voneinander abzugrenzen.
Dennoch: Ich hatte mich daran aufgehoben, dass der Typ im Liebe-Forum behauptete, Sex gehabt zu haben. Bei nur-Petting denke ich nicht, dass man das mit Recht und Fug behaupten darf.
. Aber ist Sex nicht mehr als „nur“ der
Beischlaf?
Natürlich, und unbedingt.
Ich meinte damit, dass für mich zum „Sex haben“ nicht unbedingt der Beischlaf (im Sinne von der reinen Penetration) dazu gehört, sondern da auch noch anderes dazugehört. Das siehst du ja offensichtlich anders:
Bei nur-Petting
denke ich nicht, dass man das mit Recht und Fug behaupten
darf.
Nein, sehe ich im Grunde nicht. Ich hatte das aus anderer Perspektive gesehen und mich beim Erklären jetzt wahrscheinlich so sehr verrannt, dass niemand mehr versteht, worauf ich hinaus will.
Habe ich Dich so verstanden, daß nach Deiner Definition der Durchführung von „Sex“ bereits „Kopfkino“ mit entsprechender Blutfüllung des Genitalbereiches als „solcher“ und „stattgefundener“ bzw. „stattfindender“ zu gelten hat?
Dieses würde ich nämlich als äusserst verwunderlich ansehen!