Ab wann zahlt man Spekulationssteuer für Gewinn bei Immobilienverkauf

Hallo !

Hätte eine Frage : Jemand hat im März 2011 eine Wohnung gekauft, die bis April 2012 vermietet war. Seit Mai 2012 wohnt der Käufer selbst in der Wohnung.
Jetzt möchte er die Wohnung dieses Jahr verkaufen. Weiss jemand, ob er bei einem Verkaufsgewinn Spekulationssteuer zahlt ? Er meint, dass es da bei selbstbewohnten Immobilien eine 3-Jahres-Frist gibt, nach der man keine Steuer auf den Gewinn zahlen muss ? Wäre super, wenn jemand darüber Bescheid wüßte und bitte eine Antwort geben könnte ?

Schon mal dankeschön im voraus,

LG

siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Gruß Merger

Da gibt es keine Frist, wenn er in der Steuererklärung die Wohnung in der Anlage V als selbstgenutzt angegeben hat, kann er sie verkaufen ohne Speksteuer zu zahlen.

Da gibt es keine Frist, wenn er in der Steuererklärung die
Wohnung in der Anlage V als selbstgenutzt angegeben hat, kann
er sie verkaufen ohne Speksteuer zu zahlen.

Aber warum schreibst der Gesetzgeber dann so einen Unsinn ins Gesetz? Nach dem EStG müßte man ja doch im Jahr der Veräußerung und den zwei Vorjahren selbst in der Bude wohnen, um sie ohne Versteuerung des Veräußerungsgewinnes verkaufen zu können.

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Hi!
Vom zeitlichen Ablauf her sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versteuerung erfüllt. Damit etwas versteuert werden muss, muss auch Gewinn gemacht werden. Liegt der Verkaufspreis denn über den Einstandskosten?

gruß derschwede77

Hallo Derschwede77 !
Also der Verkaufspreis wird evtl. über den Einstandskosten liegen. Aber genau kann man das im voraus ja nie sagen. Was ist genau mit den Einstandskosten gemeint ? Nur der Kaufpreis ?
VG
mondstrahl

Hi!

Die Berechnungsmethode für die Ermittlung des Spekulationsgewinns findet sich um §23 EStG. Jetzt mal ins Deutsche übersetzt:

Verkaufspreis

  • Anschaffungskosten
  • Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler, etc.)
  • In Anspruch genommene Abschreibung (Vermietung)
    = Gewinn

Gruß derschwede77

Living in the past
Hallo C.,

Fräulein Smilla befindet sich im Geist in der Epoche vor dem 31.12.1998, als die Nutzungswertbesteuerung für die letzten selbstgenutzten Objekte endgültig auslief. Zuletzt gab es zwar fast keine mehr, aber das Erklären der Selbstnutzung in der Anlage V zur ESt-Erklärung war bis zu diesem Stichtag für Objekte, die 1986 bereits selbstgenutzt waren, eine Option.

Schöne Grüße

M.

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