Hallo,
jemand ist rechtschutzversichert und hat bei seiner BU-Versicherung eine Schadensmeldung gemacht. Aufgrund des hohen Briefwechsels mit dem BU-Versicherer hat er sich nun einen Anwalt genommen, den er von seinem eigenem Geld bezahlt, weil die BU-Versicherung bisher noch am Prüfen ist (seit 3 Jahren) und noch nicht widersprochen hat.
Zahlt die Rechtschutzversicherung nicht jetzt schon den Anwalt oder muß der BU-Versicherer erst widersprechen? Gibts da keine Frist für die BU-Versicherung, sind da 3 Jahre nicht ein bißchen lang?