Ab wann zahlt Rechtschutzversicherung?

Hallo,

jemand ist rechtschutzversichert und hat bei seiner BU-Versicherung eine Schadensmeldung gemacht. Aufgrund des hohen Briefwechsels mit dem BU-Versicherer hat er sich nun einen Anwalt genommen, den er von seinem eigenem Geld bezahlt, weil die BU-Versicherung bisher noch am Prüfen ist (seit 3 Jahren) und noch nicht widersprochen hat.

Zahlt die Rechtschutzversicherung nicht jetzt schon den Anwalt oder muß der BU-Versicherer erst widersprechen? Gibts da keine Frist für die BU-Versicherung, sind da 3 Jahre nicht ein bißchen lang?

Hallo,

Zahlt die Rechtschutzversicherung nicht jetzt schon den Anwalt
oder muß der BU-Versicherer erst widersprechen?

Hängt von den Bedingungen der BU ab.
Wenn die eh erst in 3 Jahren zahlen (s.u.), wird der Anwalt wohl nicht von der RS bezahlt, da hierbei kein RS-Fall eingetreten ist.

Gibts da keine
Frist für die BU-Versicherung, sind da 3 Jahre nicht ein
bißchen lang?

Nein, denn bei „älteren Verträgen“ lautet es meist,"…und die BU mindestens 3 Jahre fortbesteht…".
Somit ist die Anspruchstellung eh erst nach 3 Jahren möglich (lt. Bedingungen!).
Neue Verträge beschränken dies auf 6 Monate!

VG René

Hallo,

jemand ist rechtschutzversichert und hat bei seiner
BU-Versicherung eine Schadensmeldung gemacht. Aufgrund des
hohen Briefwechsels mit dem BU-Versicherer hat er sich nun
einen Anwalt genommen, den er von seinem eigenem Geld bezahlt,
weil die BU-Versicherung bisher noch am Prüfen ist (seit 3
Jahren) und noch nicht widersprochen hat.

Ich gehe einmal davon aus, dass Ihre BU-Versicherung schon seit 3 Jahren prüft, ob eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Wenn ja, haben Sie doch bestimmt schon einen Zwischenstand von der BU-Versicherung erhalten, bzw. sind Ärzte dazu befragt worden.

Zahlt die Rechtschutzversicherung nicht jetzt schon den Anwalt
oder muß der BU-Versicherer erst widersprechen? Gibts da keine
Frist für die BU-Versicherung, sind da 3 Jahre nicht ein
bißchen lang?

Mir stellt sich hier die Frage, wann wurde die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen ?

Gruß Merger

Zahlt die Rechtschutzversicherung nicht jetzt schon den Anwalt

RS-Versicherungen zahlen i.d.R. Prozesse und nicht jede andere anwaltliche Unterstützung. Also mal in die Bedingungen sehen, ob hier überhaupt Versicherungsschutz besteht.

ich habe selbst bei der RV angerufen und die meinten, daß die erst zahlen für den Anwalt, wenn die BU-Versicherung den Ansprüchen widersprochen hat. Die RV hatte er schon bevor er Ansprüche bei der BU-Versicherung geltend gemacht hat. Die BU-Versicherung hat schon viele Ärzte angeschrieben, die haben auch alle eine Berufsunfähigkeit bescheinigt, nun wurde er zu einem von der BU-Versicherung beauftragten Gutachter geschickt. Natürich braucht er aber schon einen Anwalt der ihm bei dem Briefwechsel mit der BU-Versicherung behilflich ist, denn da können ja eine Menge Fehler passieren.

Verstehe das ganze jetzt nicht, wenn die BU-Versicherung den Antrag noch nicht abgelehnt hat, warum ein Anwalt eingeschaltet wird.
Bei solchen Fragen ist oft auch ein Arzt behilflich.
Normalerweise sollte hier aber auch der Versicherungsvermittler bei Fuß stehen.

Er sollte schnellstens den beauftragten Gutachter der Bu-Versicherung aufsuchen, damit die Angelegenheit abgewickelt werden kann.

Viele Grüße!
Merger