Ab wann zahlt Rechtsschutzversicherung

Hallo,

man nehme an, Person A habe eine Arbeit als Angestellte, eine Rechtsschutzversicherung und einen Anwalt B. Nach längerer Krankheit und Mobbingerfahrungen will A nun kündigen.

Vorher hat Person A Anwalt B kontaktiert, da der Arbeitgeber unfreundliche Briefe schickte, aber keine Abmahnung. A sagt B, dass sie kündigen will, B erklärt, dass man da doch ne Abfindung rausholen könne (A ist skeptisch, will vor allem gesund bleiben und daher den Arbeitgeber wechseln)

A ist unsicher, ob die Rechtsschutzversicherung erst dann greift, wenn etwas Konkretes vorliegt, z.B. (ungerechtfertigte) Abmahnung, Kündigung, schlechtes Zeugnis oder Ähnliches.
Leider redet Anwalt B sehr gerne, aber antwortet nicht konkret, auch nicht auf die Frage, ob die bisherigen Gespräche und Emails sowie das folgende Handeln des B von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, wenn sie nicht glasklar unter die Themen Kündigung, Abmahnung, Zeugnis fallen.

A ist unsicher und noch gestresster.
Zudem überlegt sich A, den Anwalt zu wechseln, da er mehr und mehr unprofessionell erscheint, aufgrund schlechter Kommunikation, vielen Versprechungen, die dann zurückgenommen werden, sehr unkonventionelle Wortwahl (um es zu umschreiben).
A ist finanziell aber leider eingeschränkt und hat Angst, dass
a) der Wechsel nicht von der Versicherung mitgetragen wird, also nur ein Anwalt bezahlt wird und sie den zweiten selbst zahlen muss
b) dass Anwalt B für die bisherige „geleistete Arbeit“ eine Rechnung stellt, die mehr als 150,00 - 200,00 € kostet (äußerste Schmerzgrenze)
c) zufällig der Arbeitgeber den B als Anwalt wählt (es gibt bislang keinen eigenen). Dürfte B den Fall dann überhaupt annehmen, wenn er zuvor A als Klienten hatte, A aber selbst gewechselt hat?

Danke für Eure Hilfe!

Hallo,

Person A’s Ängste sind verständlich… jedoch stellt sich für mich die Frage wieso Person A nicht einfach mal Ihre Rechtschutzversicherung kontaktiert um das zu klären.

Bevor ich zu Anwalt B gerannt wäre, hätte ich mir bereits eine Deckungszusage geholt.

Zum Punkt C) Anwalt B dürfte die Firma wegen eines Interessenskonflikts in dieser Sache wahrscheinlich nicht vertreten.

Gruss HighQ

Hallo HighQ,

Du hast recht mit der Kontaktierung der Versicherung. Jedoch ist A wahrscheinlich bereits so gestresst und verunsichert, dass sie Angst hat, es wäre nachteilig, die Versicherung zu kontaktieren und nachzufragen. (Parallel hat aber A gerade eine Email an den Versicherungsvertreter formuliert, oder ist noch dabei).

Danke erstmal für Deine schnelle Antwort!