Ab welchem Alter darf man abgeschleppt werden?

Hallo, ich bin 17 und nehme am Begleiteten Fahren teil.
Ich möchte nun gern wissen, dürfte ich rechtlich gesehen beim Schleppen eines Fahrzeuges hinten sitzen und das geschleppte Fahrzeug führen?
Ich hab leider nirgendwo brauchbare Infos erhalten, deshalb frage ich jetzt hier.
Ich bedanke schon einmal für hilfreiche Antworten.
LG

Hallo, um die Frage genau zu beantworten müssen wir uns erst einmal über die Begrifflichkeiten einigen.

Schleppen ist das Befördern eines betriebfähigen oder auch eines betriebsunfähigen Fahrzeugs über eine größere Strecke. Dazu braucht man eine behördliche Erlaubnis (bekommt man aber meistens nicht) und fahrerlaubnistechnisch würde das geschleppte Fahrzeug als Anhänger gelten und dem entsprechend müsste auch der Fahrzeugführer des schleppenden Fahrzeugs eine entsprechende Fahrerlaubnis (wohl CE) haben. Beim Abschleppen steht der Nothilfegedanken im Vordergrund. Das Fahrzeug darf aus dem öffentlichen Verkehr auf kürzestem Wege in eine „geeignete“ Werkstatt (oder auch zum Schrottplatz) abgeschleppt werden. Autobahnen sind an der nächsten Abfahrt zu verlassen. Beim Abschleppen reicht, wenn der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs die Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug hat. Für das abgeschleppte Fahrzeug ist gar keine Fahrerlaubnis erforderlich. Der „Lenker“ des Fahrzeugs sollte aber „geeignet“ sein. Also, wenn du mit deiner Fahrerlaubnis begl. Fahren ab 17 unterwegs eine Panne hast, kannst du selbstverständlich abgeschleppt werden oder auch ein anderes Auto mit deiner Fahrerlaubnis B abschleppen.

Hallo, grundsätzlich gelten beim abschleppen die gleichen regeln wie beim fahren, lenken ja aber nicht alleine. Gruß

Hallo,
nach meiner Kenntnis muss der Führer eines geschleppten Fahrzeuges im Besitz der FE für dieses Fahrzeug sein, da du die FE nur mit der Einschränkung Begleitung besitzt, darfst du auch das geschleppte Fahrzeug nicht allein Führen.
LG
Conny

Eine Fahrerlaubnis benötigt man nur, wenn man ein Kraftfahrzeug führen möchte. Wird man abgeschleppt, führt man jedoch kein Kraftfahrzeug. Deshalb ist kein Führerschein nötig.

Hallo !
Sprechen wir vom „Abschleppen“, nach einer Fahrzeugpanne, oder vom „Schleppen“?

Ich schließe mich der ersten Antwort an…

Beim Abschleppen benötigt der im gezogenen Fahrzeug keine Fahrerlaubnis. Es gibt auch kein Mindestalter. Der Fahrzeugführer sollte allerdings mit der Bedienung vertraut und auch körperlich in der Lage sein.

bedauere, dazu kann ich leider gar nichts sagen.

Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs ist nicht Führer eines Kraftfahrzeugs (Bundesgerichtshof NZV 90 157), jedoch ist er für das Lenken und Bremsen verantwortlich. Wesentliche Elemente zur Steuerung des Fahrzeugs muß der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs bedienen können, er muß also als Verkehrsteilnehmer geeignet zum Lenken des betriebsunfähigen Fahrzeugs sein. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall kein Mindestalter vorgesehen.

Ungeeignetheit kann z.B. vorliegen, wenn der Lenker des gezogenen Fahrzeugs körperliche Defizite aufweist (zu klein, verminderte Sehkraft…) oder wenn er Alkohol oder berauschende Mittel eingenommen hat. Einem heranwachsenden Jugendlichen kann im Einzelfall durchaus zugetraut werden, ein abzuschleppendes Fahrzeug sicher zu lenken.
Abschleppen erlaubt - Schleppen nicht!!(…) um diesen Unterschied aufzuklären!!

Gruß, Orakelos

Hallo, ich bin 17, dürfte ich rechtlich gesehen beim
Abschleppen das abgeschleppte Fahrzeug lenken?

[Team] Netiquette

Hier pass mal auf, der Unterschied zwischen schleppen und abschleppen ist mir sehr wohl bekannt! Ich wollte lediglich wissen ab welchem Alter diese beiden Arten erlaubt sind. (…)
Schönen Abend!

[Team] Netiquette

Wenn Du nicht Googeln kannst musst nicht patzig werden!!
Ich habe Dir mehr als Du erwarten konntest perfekt geantwortet.
Deine Frage ist also völlig beantwortet! Dafür bedankt man sich und outet sich nicht als Rotznase!!

Hier pass mal auf,

Komm such Dir Arbeit und bleib ruhig!
Virtuell diskutiere ich gar nicht erst!

Hallo dole5,

nach meinem Empfinden darf man ab Erlangen des Führerscheins auch abschleppen, ganz genau weiß ich es leider auch nicht, kommt auch drauf an, um welche Art von Fahrzeug es sich bei dem abgeschleppten Auto handelt, z. B. großer Transporter o.ä.
Wie gesagt, leider habe ich da auch keine Erfahrung.

Ich hoffe, ich habe hiermit weiter geholfen.

Viele Grüße,
Paragraf-X

Solche Penner machen solch ein Forum so abwechslungsreich :wink:

Neeee - auf solche arbeitslose Psychopaten können wir gerne verzichten!!!
O.

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Virtuell diskutiere ich gar nicht erst!

Hallo,
beim Abschleppen (bei Panne) braucht der Lenker des abgeschleppten Fahrzeuges gar keinen Führerschein.
Beim geplanten Schleppen müssen beide den Führerschein für PKW mit Anhänger haben. B reicht nicht.
Ansonsten müsste dann wohl die Begleitperson noch daneben sitzen.

Gruß
Chris