Hallo,
ab welchem Verdienst, muss sich jemand, der im Moment Schüler oder Student ist, sich selbst verschern (KV, PV, AV, RV)?
Ist es abhängig davon, wie man beim AG angemeldet ist (Werkstudent, Minijobber oder kurzfristiger MA)?
Was für Beiträge muss der Arbeitgeber für deinen Werkstudenten zahlen. Wie und wo ist er anzumelden? Er hat Status 106, oder?
Langt hier die Minijob-Zentrale oder muss hier auch bei der Krankenkasse angemeldet werden?
Vielen Dank für euche Hilfe :o)
Yvonne
ab welchem Verdienst, muss sich jemand, der im Moment Schüler
oder Student ist, sich selbst verschern (KV, PV, AV, RV)?
Wenn man Student ist, hängt das nicht unbedingt vom Einkommen ab.
Ist es abhängig davon, wie man beim AG angemeldet ist
(Werkstudent, Minijobber oder kurzfristiger MA)?
Unter anderem auch das.
Krankenkasse angemeldet werden?
Auf jeden Fall, mit der eigenen Krankenkasse sprechen, da einige Einzelheiten eine Rolle spielen, die hier noch nicht genannt wurden.
ab welchem Verdienst, muss sich jemand, der im Moment Schüler
oder Student ist, sich selbst verschern (KV, PV, AV, RV)?
Wenn man Student ist, hängt das nicht unbedingt vom Einkommen
ab.
Genau - wenn KEIN Anspruch auf Familienversicherung besteht, ist bei einer GKV ohnehin der fixe Studentenbeitrag zu zahlen, letztes Jahr waren das 46,60€ pro Monat plus 7,92€ Pflege, ab 23. LJ und ohne Kinder 1,17€ Extra.
Ist es abhängig davon, wie man beim AG angemeldet ist
(Werkstudent, Minijobber oder kurzfristiger MA)?
Unter anderem auch das.
Um das etwas auszuführen: Als Hochschulstudent/-in ist man krankenversicherungsFREI, wenn
- die Tätigkeit weniger als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird
- sie auf max. 2 Monate befristet ist oder
- sie lediglich auf die Semesterferien begrenzt ist.
Nachzulesen in $6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V.
So zahlen z.B. die Oktoberfest-Bierkrug-Trägerinnen trotz ansehnlichen Einkommens keinen Cent Krankenversicherung.
ACHTUNG: Für die Rentenversicherung gelten andere Regeln!
Frank Wilke