Der Pfändungsfreibetrag einer einzelnen Person liegt bei um die 989€. Zählt dieser auch für Prozeßkostenhilfe? Was ist, wenn besagte Person z.B. nur 985€ hat und somit nachweislich unter der Pfändungsfreigrenze liegt? Was kann besagt Person machen, wenn sie laut Beschluss von ihren 985€ Netto noch 155€ Rate für die PKH zahlen soll?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Hallo DieBeste76,
so genau hab ich das nicht im Kopf, aber im internet gibt es Prozesskostenrechner, da kannst du alles eingeben und schon weißt du wo die Grenzen liegen.jedes Jahr bekommst du dann eine anfrage vom gericht ob sich deine wirtschaftlichen verhältnisse geändert haben, also papierkram gut aufheben, irgendwann bekommt man dann einen bescheid das man raus ist, dann kommt auch nichts mehr .gebe in eine suchmaschiene ,prozesskostenrechner, ein.
aus rechtlichen gründen muss ich darauf hinweisen das dies keine rechtsberatung ist.
viel erfolg und wenn noch was ist , stehe ich gern zur verfügung
lg
Hallo DieBeste76,
so genau hab ich das nicht im Kopf, aber im internet gibt es Prozesskostenrechner, da kannst du alles eingeben und schon weißt du wo die Grenzen liegen.jedes Jahr bekommst du dann eine anfrage vom gericht ob sich deine wirtschaftlichen verhältnisse geändert haben, also papierkram gut aufheben, irgendwann bekommt man dann einen bescheid das man raus ist, dann kommt auch nichts mehr .gebe in eine suchmaschiene ,prozesskostenrechner, ein.
aus rechtlichen gründen muss ich darauf hinweisen das dies keine rechtsberatung ist.
viel erfolg und wenn noch was ist , stehe ich gern zur verfügung
lg