Ab welchem Streitwert sollte man klagen?

Mich würde interessieren, ab welchem Streitwert man erfahrungsgemäß Klage erheben würde (Aussicht auf Erfolg natürlich vorausgesetzt) bzw. ab welchem Betrag man ein Mahnverfahren erwirken könnte?

Ich habe mir immer gesagt, dass es unverhältnismäßig wäre, alle kleineren Beträge, beispielsweise unter 50 Euro, einzuklagen. Manchmal geht es aber einfach auch nur ums Prinzip und ums Grenzen setzen (wenn etwas Unrecht ist).

Was sagen die Experten dazu?

Mathias

Hallo!

Ich habe mir immer gesagt, dass es unverhältnismäßig wäre,
alle kleineren Beträge, beispielsweise unter 50 Euro,
einzuklagen.

Da wirst Du sicherlich unterschiedliche Auffassungen präsentiert bekommen. Meine ist radikal. Der größte Teil des Einzelhandels lebt davon, dass Leute dort kleine Geldbeträge hinterlassen.Würde ein Bäcker bei jedem Kunden abwinken, der etwas für unter EUR 5,- kaufen will? Nein. Ebenso verfahre ich. Ich weiß nicht, wie es Dir geht, aber ich habe nichts zu verschenken. Und 50 Euro ist für mich auch kein Kleinbetrag.

Manchmal geht es aber einfach auch nur ums

Prinzip und ums Grenzen setzen (wenn etwas Unrecht ist).

So isses. Die „Alles-und-umsonst“-Mentalität kotzt mich an und deswegen arbeite ich aktiv dagegen. Wenn der Betrag in den Augen des Schuldners wirklich so lächerlich klein ist, soll er ihn halt bezahlen.

Mich würde interessieren, ab welchem Streitwert man
erfahrungsgemäß Klage erheben würde (Aussicht auf Erfolg
natürlich vorausgesetzt) bzw. ab welchem Betrag man ein
Mahnverfahren erwirken könnte?

Da gibt es keine Grenze.
Geh´ damit aberbitte nicht zu einem Anwalt, das ist nämlich dermaßen undankbar.
Ich habe schon mal, als jemand mit einer 24-€-Sache zu mir kam und es „aus Prinzip“ durchziehen wollte, das Portemonnaie aufgemacht und wollte ihm die 24 € geben (er hat sie nicht genommen und wollte sich einen anderen Anwalt suchen, ich weiß nicht, ob er einen gefunden hat…) - alles andere wäre nämlich ein Riesendraufleger für mich geworden.

Ciao, Wotan

Hallo erstmal,

schau dir doch mal eine Gerichtskostentabelle und das Vergütungsverzeichnis zum RVG an. Dann beantwortet sich die Frage fast von selbst, wenn Du berücksichtigst, dass nicht nur die Chance eines kompletten Unterliegens immer besteht, sondern es auch große Mode ist, dass Gerichte die Parteien zu z.T. wildesten Vergleichen drängen. Und wenn man dann auch noch davon ausgehen muss, dass längst nicht jeder Schuldner zahlungsfähig ist, dann kann ich immer nur den Rat geben, schlechtem Geld nicht auch noch gutes hinterher zu werfen.

Bis € 300,-- kostet dich der eigene Anwalt im gerichtlichen Verfahren € 82,50 und dazu kommen € 75,-- für das Gericht. Hast Du das Pech, dass Du zwar gewinnst, der Gegner aber nicht zahlen kann, bleibst Du hierauf schon mal hängen. D.h. Du hast deiner Forderung noch mal € 157,50 hinterher geworfen.

Und ganz ehrlich: Für € 82,50 habe ich auch keine Lust, mich eine Stunde mit einem Mandanten hin zu setzen und eine weitere Stunde mit ihm am Telefon zu verbringen, eine Klage zu schreiben und dann auch noch zu Gericht zu gehen, wo ich ggf. eine Stunde auf meinen Termin warte, ggf. mir noch einen zweiten Termin mit einer Beweisaufnahme anzutun, … Dies um so mehr, weil die € 82,50 bei einem Freiberufler kein Reingewinn ist, sondern hiervon alle Kosten, angefangen von Kanzleiräumen, Personal, bis hin zur eigenen Krankenversicherung und Altersvorsorge abgehen. Zu dem dann noch verbleibenden Stundenlohn würde man keinen Handwerker bekommen und dürfte es fast schon bei Schwarzarbeitern schwer haben. Daher mache ich in der Größenordnung nur Fälle aus dem perönlichen Umfeld, die ich als „Sozialfälle“ betrachte. D.h. ich spare es mir dann, mir noch zusätzliche Zeit mit dem Schreiben einer Rechnung ans Bein zu binden, und „vergesse“ diese dann einfach.

Gruß vom Wiz

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Findest du es denn auch dann noch verhältnismäßg, wenn Person X bei 1.000 Personen jeweils einen Schaden von 10 Euro anrichtet, also 10.000 Euro, aber keiner klagt, weil jeder nur auf 10 Euro klagen könnte?

Man kann so was nicht an Zahlen festmachen. Das ist meine Meinung.

Levay

Das sehe ich auch so.

Man darf auch nicht vergessen, dass die Justiz auch eine Befriedungsfunktion hat, die nicht nur auf das materielle abstellt. Der Staat kann, will er sein Gewaltmonopol behalten, auf den Wert keine Rücksicht nehmen. Wie im Strafrecht dem Opfer reicht es im Zivilrecht dem Kläger oftmals auch einfach nur, dass ein Gericht offiziell feststellt, dass man man im Recht war.
Gruß,
Dea

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