Ab welchem Umsatz müssen die Bankkontoauszüge gebu

Hallo zusammen,

Ab, wann müssen bei einem Einzelunternehmen die Bankkontoauszüge in einer ordentlichen Buchhaltung mitgebucht werden?

Viele liebe Grüße Carmen

Sobald Buchführungspflicht vorliegt, siehe hierzu § 140, 141 AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html

Servus,

die Geldkonten müssen in jeder ordentlichen Buchhaltung gebucht werden.

Bei Aufzeichnungen für eine Überschussrechnung kann man sich auch ohne Buchung der Bankkonten behelfen, obwohl das soviel bedeutet wie Vernachlässigen einer wertvollen und nützlichen Hilfe.

Buchführungspflichtig sind u.a.:

  • alle Kaufleute
  • Einzelunternehmer mit Gewerbebetrieb, die einen Umsatz von mehr als 500 k€ oder einen Gewinn von mehr als 50 k€ p.a. erzielen

Schöne Grüße

MM