Hallo zusammen,
Ab, wann müssen bei einem Einzelunternehmen die Bankkontoauszüge in einer ordentlichen Buchhaltung mitgebucht werden?
Viele liebe Grüße Carmen
Hallo zusammen,
Ab, wann müssen bei einem Einzelunternehmen die Bankkontoauszüge in einer ordentlichen Buchhaltung mitgebucht werden?
Viele liebe Grüße Carmen
Sobald Buchführungspflicht vorliegt, siehe hierzu § 140, 141 AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html
Servus,
die Geldkonten müssen in jeder ordentlichen Buchhaltung gebucht werden.
Bei Aufzeichnungen für eine Überschussrechnung kann man sich auch ohne Buchung der Bankkonten behelfen, obwohl das soviel bedeutet wie Vernachlässigen einer wertvollen und nützlichen Hilfe.
Buchführungspflichtig sind u.a.:
Schöne Grüße
MM