Ab welchem Wert wird beim Ladendiebstahl ermittelt

Hallo,

eine Anzeige lohnt sich immer. Wenn die gleichen Täter erneut bei euch klauen, weil es ja das letzte Mal so gut geklappt hat, und diesmal werden sie erwischt, hängen sie für die vorherige Tat mit am Fliegenfänger.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kollegen Fingerspuren sichern werden, da es sich bei einem Wert von 5,- Euro um einen Diebstahl geringwertiger Sachen handelt. Sollten die Täter das aber gewerblich machen, sieht der Fall schon ganz anders aus.
Also immer anzeigen, es tut ja nicht weh und schaden kann es auf keinen Fall.

Viele Grüße

Grundsätzlich ist ein Straftat eine Straftat! Das heißt, es wird i
ermittelt. Den Umfang kann die Staatsanwaltschaft bestimmen.
Aber ein kleines Beispiel aus dem letzten Jahr: Schadenshöhe: 0,89 Euro - Strafe: 10 Tagessätze zu 15 Euro. Es gibt aber auch andere Verfahren, bei den die Schadenshöhe deutlich über dem o.g. Betrag lag, die eingestellt wurden.

Warum sollte der Fingerabdruck nicht abgegelichen werden?

Die Polizei hat den Fall genau so zu behandeln wie ein anderes Verbrechen…

Daher ist auch der selbe Arbeitsaufwand zu betreiben!

der diebstahl ist eine straftat und die polizei muss dort ermittel egal wie. also wird die polizei die fingerabdrücke nehmen und im inpol vergleichen. bei einem diebstahl ist es meist so, dass die person die diesen begangen hat dies nicht zum ersten mal macht vllt wurde die person schon einmal von der polizei erkennungsdienstlich behandelt. dann sind die fingerabdrücke in der datenbank des BKA. diebstahl wird fast immer verfolgt egal ab welchen wert, denn sonst könnte ja z.b. jeder immer im sb warenhaus eine weintraube einstecken bis er 1 kilo zusammen hat. und so ist das mit allen gegenständen. wenn du noch fragen hast einfach nochmal fragen

Hallo,

ich verstehe nicht recht. Zeigst du jemanden deswegen an und hast du die fingerabdrücke desjenigen auf dem etikett des artikels oder hast du deine fingerabdrücke auf dem etikett hinterlassen und jetzt angst, daß du angezeigt wirst…?

Hmh. Auf jeden fall sind fingerabdrücke auf einem etikett kein beweis für einen diebstahl. Schon gar nicht, wenn sich der artikel noch im egeschäft befindet - dann ist kein diebstahl begangen worden.

Die polizei ermittelt theoretisch schon auch bei kleinen beträgen. Aber eben meist nur schnell-schnell.

Wenn also die verkäuferin den täter beschreiben kann, und der artikel mit den fingerabdrücken beim täter ist, ließe sich etwas ermitteln.
Allerdings würde nichts dabei herauskommen, da der täter den artikel bei sich hat und nicht bewiesen werden kann, daß er ihn gestolen und nicht gekauft hat.

Liegt der artikel noch im laden, liegt kein diebstahl vor.

Ich bin nicht sicher, ob das das ist, was du wissen wolltest, denn die frage ist etwas unverständlich…
Bei bedarf schreib einfach nocheinmal, ok?

o)

Liebe grüße

Karsti

Nein! Sie schreibt eine Anzeige. Und in ca 4 Monaten bekommen sie ein Einstellungsbescheid.

Hallo

Danke für die Frage.
Das kommt drauf an,woher du kommst,bei uns in der Schweiz geht man diesem Delikt nicht nach,grad bei einem solchen kleinen Betrag.Bei einem grösseren betrag würde man die Fingerabdrücke analysieren und in der Datenbank vergleichen.Wenn die Abdrücke bereits registriert sind,hat man Glück,dann hat man den Täter schnell,ansonsten gibts eine Anzeige gegen unbekannt.
Ich hoffe,mit dieser Angabe gedient zu haben,aonsonsten,einfach fragen.

Lieber Gruss

Franziska