Folgender Fall:
Ladendiebstahl - Wert: 5 Euro
Es liegt ein Etikett vor, auf dem Fingerabdrücke sind und eine Verkäuferin kann die Täter beschreiben, allerdings gibt es sonst keine Beweise, keine Namen etc. Falls ich den Fall zur Anzeige bringe,
was genau macht dann die Polizei?
Fingerabdrücke werden bei so einem geringen Wert doch eher nicht analysiert oder?
Hallo, es tut mir leid, aber dazu kann nur die Kriminalpolizei etwas sagen. Ich bin Bundespolizist.
Gruß Michael
Machen wir es kurz. Der Fall wird eingestellt. Sie können natürlich eine Anzeige stellen. Das ist aber Zeitverschwendung.
Gruß
Und wenn dort Kameras eingebaut sind und man die Täter auf Video hat, also nichts wenn sie das einstecken sondern in dem Laden sind und die Artikel nehmen und in die Umkleide verschwinden ?
Hallo!
Also die Polizei wird die Zeugin zur Lichtbildeinsicht bitten und selbstverständlich das Etikett untersuchen lassen. Das kostet zwar mehr als fünf Euro aber da spielen die Kosten keine Rolle. So etwas wird natürlich weiterverfolgt, so sollte es zumindest sein!
aber wenn diese Beamtin schon die Tasche untersucht hat und nichts gefunden hat in der tasche ? und die personen gehen gelassen hat ?
auf den Bilder ist nicht zu sehen dass die Täter die Ware einstecken !
die Frage können Sie sich selbst beantworten. Solange man darauf nichts sieht, ist dieses Band wertlos. Ein gefundenes Fressen für einen Verteidiger. Wobei ich aufgrund des Wertes noch nicht einmal davon ausgehe, dass Anklage erhoben wird. Entweder es wird eingestellt oder wenn irgendwer ermittelt werden kann ein Strafbefehl rausgeschickt.
Und wenn dort Kameras eingebaut sind und man die Täter auf
Video hat, also nichts wenn sie das einstecken sondern in dem
Laden sind und die Artikel nehmen und in die Umkleide
verschwinden ?
aber die wahrscheinlichkeit ist doch sehr gering, dass die täter gefunden werden ? wenn man nur die fotos und die fingerabdrücke hat ?
wenn man ettikette findet, findet man dort auch fingerabdrücke ? kann man anhand dieser den täter ausfindig machen?
Ich kann den Zusammenhang nicht ganz verstehen.!
Ladendiebstahl ist immer strafbar!
Fingerabdrücke sind bei solchen Sachen eigentlich nicht verwertbar. Wichtig ist immer die Zeugenaussage. Manchmal ist es bei einer Vernehmung durch die Polizei klüger, weniger zu sagen. In den meisten Fällen verstrickt man sich in Falschaussagen.
Bei noch etwas genaueren Antworten bitte noch mehr Informationen.
M.f.G.
Hallo
wäre mir nie sicher das es keine Zeugen gibt die Welt hat Tausend Augen.
Fingerabdrücken werden eher nicht genommen.
Und wenn das gibt es Probleme wenn du schon einmal ED behaldelt bist.
Gruß Marco
Na dann würde ich gerne mal wissen, wir man überhaupt darauf kommt das diese Person etwas gestohlen hat? Warum wurden die Personalien denn nicht festgestellt als man die Person durchsucht hat? Wenn man natürlich nicht nachweisen kann, dass jemand etwas gestohlen hat, dann kann das auch ein einzelnes Etikett nicht beweisen. Irgendjemand sollte schon gesehen haben, wie etwas gestohlen wurde. Wann wurde die Tasche denn durchsucht? Noch im Laden oder viel Später? Waren es mehrere Personen und nur eine konnte gestellt werden?
auf den Bilder ist nicht zu sehen dass die Täter die Ware
einstecken !
Die Personen haben den Laden verlassen und wurden von der Ladendetektivin verfolgt und dann auch gestellt. es waren 2 personen die dann mit in den laden kommen mussten und dort wurden auch die Taschen durchsucht!
was genau macht dann die Polizei?----------------------- wegen geringfügigkeit einstellen
Ja aber was sollen die Personen denn gemacht haben und wer soll etwas beobachtet haben? Irgendwie macht das alles keinen Sinn. Entweder sie wurden beim Diebstahl beobachtet und dann gestellt oder sie wurden einfach mal so ohne Grund durchsucht. Also sie sollten jetzt endlich mal genau beschreiben, was da vorgefallen ist. Was hat es denn mit dem Etikett auf sich?
Die Personen haben den Laden verlassen und wurden von der
Ladendetektivin verfolgt und dann auch gestellt. es waren 2
personen die dann mit in den laden kommen mussten und dort
wurden auch die Taschen durchsucht!
Hallo
Nun, ich glaube auch nicht, dass wegen fünf Euro gleich die Fingerabdrücke genommen werden. Schließlich ist die Speicherung und der technische Aufwand viel zu groß in Relation zu den fünf Euro. Ich denke die Polizei wird die Personenbeschreibung erheben und diese zur weiteren Fahndung einsetzen. Sollten der / die Täter erneut zuschlagen und vielleicht gefaßt werden, lässt sich vielleicht ein Zusammenhang herstellen.
Es sei den, es lässt sich erkennen, dass der / die Täter auf jeden Fall wieder zuschlagen werden, weil sie entsprechenden ethnischen Gruppen angehören oder eine Diebstahlserie besteht. Dann denke ich wird die Polizei durchaus den Aufwand nicht scheuen. Da geht es schließlich dann auch um deutlich mehr als „nur“ fünf Euro.
Gruß
Hallo,
ob auf dem Etikett verwertbare Fingerabdrücke sind, sollte ein Kriminaltechniker prüfen. Sind verwertbare Abdrücke vorhanden, ist es eine einfache Übung die Spur gegen die Sammlung laufen zu lassen. Ich sehe keinen Grund, warum die Polizei da nicht ermitteln sollte. Allerdings musst Du selbst wissen, ob Dir 5,-€ die Zeit für eine Anzeigenerstattung/Zeugenvernehmung und die Abnahme von Vergleichsfingerabdrücken wert sind. Ich hätte Besseres zu tun…
Dachsgruß
Es wurden 2 personen gesehen, die mit einer sonnenbrille und einem pulli in die umkleidekabine gegangen sind, aber es wurde nicht gesehen dass die wieder mti der sonnenbrille rauskommen. ihnen ist dann eine detektivin nachgelaufen und hat sie zurück in den laden geholt und die tasche kontolliert. dabei wurde zwar eine sonnenbrille gefunden aber das scheint nicht diese gewesen zu sein und die 2 leute wurden wieder entlassen. kann den 2 tätern jetzt noch etwas angehängt werden?
Also wenn Eure Personalien nicht festgestellt wurden und Ihr auch durchsucht wurdet, dann wird auch nichts mehr gemacht werden. Es wurde ja dann schon alles gemacht und Personalien liegen ja auch nicht vor. Grundsätzlich könnte man aber trotzdem eine Anzeige erstatten, denn die Sonnenbrille hättet ihr ja auch kurz vorher wegwerfen können. Aber wenn keine Polizei geholt wurde, dann hat sich die Sache wohl erledigt.
Hallo und guten Tag
Hier nun mal eine kurze Antwort. Ist der Tatbestand gemäß § 242 StGB vollendet so wird die Polizei eine Anzeige/Ermittlungsverfahren eröffnen, da ihr jetzt eine Straftat bekannt geworden ist. Da der Diebstahl ein sogenanntes Offizial Delikt (gesetzlicher Verfolgungszwang) ist wird es von Amts wegen verfolgt und wenn es sein muß auch gegen den Willen des Geschädigte.
So nun zu dem Schadenswert. Für eine Anzeige spielt der rein rechtlich keine Rolle (außer es ist kein Schaden entstanden). Ansonsten ist der Schadenswert eine Richtline für die Höhe der Strafe. Setzt natürlich voraus das der Täter bekannt ist.
In der Parxis sollte solche Anzeigen auch gemacht werden. Wenn die Polizei nicht vor Ort kommt, aus welchen Gründen auch immer, sollte die Anzeige formlos und schriftlich der zuständigen Polizeidienststelle übergeben oder übersandt werden. Den jede angezeigte Staftat kann wichtig werden für eventuelle andere Zusammenhänge die dem einzelnen Bürger nicht ersichtlich sind.
Zu den Fingerabdrücken gibt es unterschiedliche Verhaltens und Verfahrensweisen. Diese hängen in der Regel vom zuständigen Ermittler bzw Staatsanwaltschaft ab. Mal werden diese als Beweismittel sichergestellt und kommen mit an den Vorgang(den dann kan man immernoch nach Notwendigkeit diese Abdrücke auswerten.)Oder auf Grund der Gesamtsituation wie unbekannter Täter geringer Schaden vieleicht ist die Tat schon länger her usw. werden die Abdrücke verworfen. In der Parxis passiert bei dieser Art des Diebstahles das letztere aber ich würde diese doch wenigstens in einem Papierumschlag längere Zeit aufheben und würde in meiner Anzeige daraufhinweisen das es sie gibt.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft und kann auf Grund das Polizei Ländersache ist durch unterschiedliche Regelungen oder staatsanwaltliche Verfügungen sich in den einzelenen Ländern unterschiedlich darstellen.
Ich hoffe ich konnte eine kurze Anwort geben