auf einer Online Plattform habe ich Ärger mit einem Käufer, gegen den ich rechtlich vorgehen möchte. Bislang habe ich jedoch keine Rechtsschutzversicherung. Wenn ich nun jedoch eine Versicherung abschließe, ist auch dieser Fall (der bereits zwei Wochen zurückliegt) abgedeckt? Sprich: ist es völlig irrelevant, wann die Schädigung eingetreten ist oder muss die Schädigung nach Abschluß der Rechtsversicherung eingetreten sein?
Ich bin gerade auf einem Gletscher ausgerutscht. Jetzt stürze ich gerade 2000 Meter den Berg runter. Nun meine Frage. Wenn ich gleich im Tal bin und mir dort eine Spitzhacke und ein Seil kaufe, werde ich den Sturz überleben können?
deiner sarkastischen Antwort entnehme ich, dass einzig der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses relevant zu sein scheint. Intuitiv wäre der Fall für mich nicht so eindeutig gewesen! In welchem Moment bin ich denn ‚geschädigt‘ oder wir auch immer dies zu nennen ist? In dem Moment wo die Aktion (in meinem Falle grundlose negative Bewertung / die Person vergibt auf der Plattform zu rund 75% negative Bewertungen bei bis zu 30 Bewertungen pro Woche!) getätigt wurde oder wo sie mir als Schädigung klar geworden ist?
Von mir aus auch gerne wieder als sarkastische Antwort .
im allgemeinen wird eine Rechtsschutz diesen Fall nicht übernehmen weil:
a) Der Rechtsfall vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist (Eintritt ist die Abgabe der negativen Bewertung durch den „Gegner“)
b) du sowieso in den meisten Fällen bzw. Rechtschutzsarten (Hier: Vertrags- und Sachenrecht) eine Wartezeit hast, die du erstmal erfüllen musst bevor die Versicherung den Schaden übernimmt.
Ich hoffe ich habe dir weitergeholfen. Ich geh jetzt mal nen Eispickel suchen
Hallo Lars,
hier muss man genauer differenzieren.
Es ist, wie Du schon sagst, nicht möglich das brennende Haus zu versichern.
Allerdings gibt es Rechtssituationen dieser Art, die von Versicherungen die nach der Ereignistheorie arbeiten übernommen werden.
Ein Beispiel:
Du kaufst Dir ein Auto. Am gleichem Tag schließt Du eine RSV ab.
Nun fährst Du, sagen wir mal 6 Monate und plötzlich versagen die Bremsen. Unfall, Kosten, usw. Du Verlangst von der Autofirma Schadenersatz. Die weigert sich. Du gehst zum RA und der fragt bei der RSV an um Kostenübernahme.
Die prüft nun: Wann wurde die RSV abgeschlossen? Wann ereignete sich der Fall? Nach dem Kauf? OK, wird übernommen. Das ist die Ereignistheorie.
Nun gibt es aber Versicherungen, die prüfen weiter: auf welcher kausalen Grund ereignete sich das Versagen der Bremsen? Auf einem Konstruktionsfehler vor 2 Jahren? Abgelehnt!
Dies ist dann eine RSV die nach der Kausaltheorie entscheidet.
Es rentiert sich also immer vor dem Abschluss einer RSV anzufragen, ob die Gesellschaft nach der Kausaltheorie entscheidet oder nach der Ereignistheorie.
Causa
nur damit beim Fragenden keine Missverständnisse aufkommen, noch einmal der Hinweis an dieser Stelle:
Die Unterscheidung zwischen Kausal- und Folgeereignistheorie gilt nur für den Schadenersatz-RS.
Wenn ich den TO aber richtig verstanden habe, geht es im vorliegenden Fall um etwas anderes.