Ab welchen betrag muss ein rentner seine rente versteuern?

der rentner lebt alleine und zahlt miete fuer seine wohnung und hat aber gleichzeitig mieteinnahmen zu seiner rente dazu. meine frage : wie wird das verrechnet miteinander und ab welchen betrag rente muss der rentner seine rente dann versteuern?

Hallo,
Mieteinnahmen werden nicht verrechnet mit der eigenen zu zahlenden Miete.
Die Einkommen werden addiert, in dem Fall wohl Miete und Rente. Die Mieteinnahme allerdings ohne die Kosten fuer die Mieteinnahme, Verwalter, Reparaturen usw.
Gruss Helmut

hallo, helmut

das versteh ich, sicherlich sind die summe der einnahmen entscheidend aber wo liegt, bitte, die grenze bei der zu versteuernden rente?

Für welches Jahr soll das denn sein.
Und ob Du Steuern bezahlen musst, hängt nicht nur von deiner Rente und der (Netto)-Mieteinnahme ab.

Wenn Du magst, dann rechne hier selbst:
https://www.smart-rechner.de/rentenbesteuerung/rechner.php

danke erstmal , ich beschaeftige mich mal mit deinem link dazu.

Servus,

dieses Teil hat keinen Wert, wenn außer der Rente noch Einkünfte aus V+V vorliegen. Warum empfiehlst Du es, obwohl Du damit den Fragesteller nur noch mehr verwirrst?

Schöne Grüße

MM

2 „Gefällt mir“

Die gesetzliche Rente zählt mit dem sogenannten Ertragsanteil zum versteuernden Einkommen. Dieser Prozentsatz hängt vom Eintrittsjahr in die Rente ab und baut sich in den nächsten Jahren immer weiter ab, bis dann (ich glaube in 2030) die Rente voll zu versteuern sein wird. Formel: Ertragsanteil in Prozent =
(60+2*(Eintrittsjahr-2010), d.h. z.B. bei Eintrittsjahr 2014 sind das 68% zu versteuernder Anteil (findet man nach kurzer Suche mit Google auch gut erklärt im Internet).

Betriebrenten, auch z.B. VBL, sind abzüglich einem Versorgungsfreibetrag zu versteuern.

Auf sonstige (z.B. freiberufliche) Einkünfte, auch Mieteinnahmen, gibr es einen Altersentlastungsbetrag

Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag wirken so ähnlich wie der Ertragsanteil bei der gesetzlichen Rente. Entsprechende Berechnungsformeln (die sind etwas komplizierter) finden man im Internet. Auch diese Freibeträge werden sich bis Renteneintritt in 2030 vollständig abgebaut haben (armes Deutschland, was machst Du mit de Rentnern ?)

Diese ganzen Beträge werden addiert. Dann werden aber noch die Absetzbeträge für Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, Steuerfreibeträge etc. abgezogen. Auf den Rest zahlt man dann die Steuern gemäss Steuertabellen.

Soweit die Erklärungen eines Technikers, der sich notgedrungen mit solchen Dingen beschäftigen musste, ohne ein wirklicher Fachmann zu sein. Aber vielleicht hilft es ja.