der rentner lebt alleine und zahlt miete fuer seine wohnung und hat aber gleichzeitig mieteinnahmen zu seiner rente dazu. meine frage : wie wird das verrechnet miteinander und ab welchen betrag rente muss der rentner seine rente dann versteuern?
Hallo,
Mieteinnahmen werden nicht verrechnet mit der eigenen zu zahlenden Miete.
Die Einkommen werden addiert, in dem Fall wohl Miete und Rente. Die Mieteinnahme allerdings ohne die Kosten fuer die Mieteinnahme, Verwalter, Reparaturen usw.
Gruss Helmut
hallo, helmut
das versteh ich, sicherlich sind die summe der einnahmen entscheidend aber wo liegt, bitte, die grenze bei der zu versteuernden rente?
FĂŒr welches Jahr soll das denn sein.
Und ob Du Steuern bezahlen musst, hÀngt nicht nur von deiner Rente und der (Netto)-Mieteinnahme ab.
danke erstmal , ich beschaeftige mich mal mit deinem link dazu.
Servus,
dieses Teil hat keinen Wert, wenn auĂer der Rente noch EinkĂŒnfte aus V+V vorliegen. Warum empfiehlst Du es, obwohl Du damit den Fragesteller nur noch mehr verwirrst?
Schöne GrĂŒĂe
MM
Die gesetzliche Rente zÀhlt mit dem sogenannten Ertragsanteil zum versteuernden Einkommen. Dieser Prozentsatz hÀngt vom Eintrittsjahr in die Rente ab und baut sich in den nÀchsten Jahren immer weiter ab, bis dann (ich glaube in 2030) die Rente voll zu versteuern sein wird. Formel: Ertragsanteil in Prozent =
(60+2*(Eintrittsjahr-2010), d.h. z.B. bei Eintrittsjahr 2014 sind das 68% zu versteuernder Anteil (findet man nach kurzer Suche mit Google auch gut erklÀrt im Internet).
Betriebrenten, auch z.B. VBL, sind abzĂŒglich einem Versorgungsfreibetrag zu versteuern.
Auf sonstige (z.B. freiberufliche) EinkĂŒnfte, auch Mieteinnahmen, gibr es einen Altersentlastungsbetrag
Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag wirken so Àhnlich wie der Ertragsanteil bei der gesetzlichen Rente. Entsprechende Berechnungsformeln (die sind etwas komplizierter) finden man im Internet. Auch diese FreibetrÀge werden sich bis Renteneintritt in 2030 vollstÀndig abgebaut haben (armes Deutschland, was machst Du mit de Rentnern ?)
Diese ganzen BetrĂ€ge werden addiert. Dann werden aber noch die AbsetzbetrĂ€ge fĂŒr Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, SteuerfreibetrĂ€ge etc. abgezogen. Auf den Rest zahlt man dann die Steuern gemĂ€ss Steuertabellen.
Soweit die ErklÀrungen eines Technikers, der sich notgedrungen mit solchen Dingen beschÀftigen musste, ohne ein wirklicher Fachmann zu sein. Aber vielleicht hilft es ja.