Hallo,
bin auf dem Gebiet noch nicht so fit. Habe allerdings mich einbißchen eingelsen. Ich wollte einen Garagen-komplex kaufen und wollte fragen, ob die Kreditzinsen komplett absetzbar sind. Folgende Konstellation:
Immobilienpreis 30.000 Euro
Vorraussichtliche Mieteinmahmen 2.400 Euro
(ohne Nebenkosten)
Kreditzinsen - 1.800 Euro ( 30.000 Euro zu 6 %)
Afa - 600 Euro ( 2%)
_____________
= 0 Euro Versteuern
das heißt 2400 Euro Einnahmen - 1800 Euro Kredit
= 600 Euro „Gewinn“ pro Jahr.
Hoffe habe das richtig verstanden. Falls nicht bitte ich um Korrektur.
Danke!
Gruß
Hallo,
bin auf dem Gebiet noch nicht so fit. Habe allerdings mich
einbißchen eingelsen. Ich wollte einen Garagen-komplex kaufen
und wollte fragen, ob die Kreditzinsen komplett absetzbar
sind. Folgende Konstellation:
Immobilienpreis 30.000 Euro
Vorraussichtliche Mieteinmahmen 2.400 Euro
(ohne Nebenkosten)
Kreditzinsen - 1.800 Euro ( 30.000 Euro zu 6
%)
Afa - 600 Euro ( 2%)
_____________
= 0 Euro Versteuern
das heißt 2400 Euro Einnahmen - 1800 Euro Kredit
= 600 Euro „Gewinn“ pro Jahr.
Hoffe habe das richtig verstanden. Falls nicht bitte ich um
Korrektur.
Hallo,
Deine AfA-Berechnung ist falsch. Die AfA-Abschreibung richtet sich nach der betriebsüblichen Nutzungsdauer und wird vom Finanzamt ermittelt und in Tabellen vorgegeben (bitte googeln).Bei Garagen handelt es sich um langlebige Wirtschaftsgüter, kann sein, dass man dabei 1,5 - 2% abschreiben kann. Die Abschreibungssumme wirkt steuermindernd ebenso wie die Kreditzinsen, die Du selbstverständlich auch absetzen kannst wenn Du mit dem Garagrnkomplex Einkünfte erzielen willst.
Wolfgang D.
Die Abschreibungssumme wirkt steuermindernd
ebenso wie die Kreditzinsen, die Du selbstverständlich auch
absetzen kannst wenn Du mit dem Garagrnkomplex Einkünfte
erzielen willst.
Wolfgang D.
Erstmal Danke für Deine Antwort. Ich hatte nur mal gelesen (allerdings bei ETW), dass Mieteinkünfte höher sein müssten als die Abschreibungen (Kreditzinsen, AFA)ansonsten würde das Finanzamt die Abschreibungen nicht zu 100 % anerkennen…
Oder sind das doch getrennte Dinge, d.h man kann 600 Euro pro Jahr Gewinn machen und 4000 Euro abschreiben, welches vom allgemeinen versteuernden Einkommen abgezogen wird bzw. steuermindernd wirkt???
Gruß
Moin,
Grundsteuer, Versicherungen, Instanthaltung, Verwaltung
Zu 100% zu zahlen, zum persönlichen Steuersatz abzusetzen.
Außerdem fehlt in der Rechnung das Mietausfallwagnis und die Tilgung. Die Tilgung ist dem finanzierenden Institut zu leisten (alternativ Lebensversicherung) aber steuerlich nicht abzugsfähig.
vnA
Außerdem fehlt in der Rechnung das Mietausfallwagnis und die
Tilgung. Die Tilgung ist dem finanzierenden Institut zu
leisten (alternativ Lebensversicherung) aber steuerlich nicht
abzugsfähig.
vnA
Also mir ging es eigentlich darum, ob es überhaupt aus der Sicht des Finanzamtes „wirtschaftlich“ sein muss um die Kreditzinsen etc steuerlich zu 100% geltend zu machen.
Denn die 600 Euro Überschuss die ich in meinem Beipiel habe setze ich meinetwegen komplett zu Tilgung ein, wenn ich dafür aber zusätzlich 4000 Euro (Afa,Instandhaltung,Renovierung) und mehr von meinem zu versteuernden Einkommen absetzten kann, ist das immer noch sehr profitabel für mich.
Klar ist mir bewußt, dass ich wenn ich die 600 Euro als Tilgung einsetzen würde 50 JAHRE zur Tilgung bräuchte, aber wie gesagt ich könnte ja jede Menge absetzen. Deshalb auch meine Frage: Was sagt das Finanzamt dazu?
Oder habe ich da einen Denkfehler??
Moin,
das Finanzamt unterscheidet zwischen
Gewinnerzielungsabsicht und
Hobby
Wenn das Objekt ohne Finanzierungskosten Gewinn abwerfen würde sind die Kosten (auch der Finanzierung)zu 100% absetzbar.
Wenn auch bei Vollvermietung immer noch ein Minus rauskommt, oder über Jahre bei Leerstand keine Bemühungen nachweisbar sind zu einer (gewinnbringenden) Vermietung zu kommen, wird es zum „Hobby“ und nichts wird vom Finanzamt anerkannt.
Abschreibung gibt es nur vom Gebäudeanteil. Grund und Bodenanteil ist vorab bei der Berechnung abzuziehen. Bei Garagen ist dieser Teil üblicherweise sehr hoch.
vnA
Okay Danke!
Und jetzt in diesem konkreten Fall?:
Kann alles steuerlich geltend machen, da ich 600 Euro Gewinn pro Jahr habe ? (Denn wenn ich das richtig verstanden habe, heißt gewinnbrngend jediglich es dürfen keine rote Zahlen geschrieben werden)
Gruß
Du must die Anschaffungskosten ermitteln (Kaufpreis oder Herstellungskosten plus Grunderwerbsteuer plus Notarrg.). Also alles, was bis zum Nutzungsbeginn an Rechnungen anfällt. Immobilien haben eine Nutzungsdauer von 100 durch 2 % = 50 Jahre seit Fertigstellung. Wenn du die Immobilie gebraucht anschaffst, must du die Anschaffungskosten durch die Restnutzungsdauer am besten in Monaten abschreiben. Ich weiß allerdings nicht, ob Garagen wie Gebäude abgeschrieben werden. Ich würde das beim FA nachfragen und mit dem Sachbearbeiter abstimmen.
Zinsen sind voll als Ausgaben besetzbar, wenn das Objekt zu 100 % der Einnahmeerzielung dient. Das gilt auch für 100 % des Jahres. Wenns nur anteilig der Fall ist, dann müssen die Ausgaben entsprechend gekürzt werden.