Ab welcher Größe Bauantrag

HAllo,

uns ist heute unsere Welblechhütte weggeflogen und nun suchen wir nach Ersatz. Eine Garage wurde damals nicht genehmigt und wäre nun wohl so nebenbei etwas zu teuer für uns.

Wie verhält es sich, wenn man sich etwas mauert bis sagen wir mal 1m hoch, 1m tief und vielleicht 3m breit. So ungefähr jedenfalls. Soll halt nur für Gartengeräte sein.

  1. Hat jemand andere Vorschläge?
  2. Ab welcher Größe muss man anfragen, bzw. Architekteneinschalten

(…)

Danke!

w.

Hallo

wer soll denn da rein kriechen und die Geräte rausholen? Ein Zwerglein? Es gibt doch heute so preiswerte Holzgerätehäuser.
Wie wäre es mit einem Anbau direkt ans Haus? Das ist meist nicht genehmigungspflichtung.

gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es ist eine denkmalgeschützte Siedlung- „Holzhäuser“- daher reicht mir schon, wenn ich das alle 2 Jahre streichen soll…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

dann entweder gleiches Teil, gleiche Größe oder bei neuen Ideen einfach beim Bauamt anfragen.

Gruß

1 „Gefällt mir“

Hallo,
da Baurecht Landes- bzw. Kommunalrecht ist, kann Dir das keiner sagen (steht nischts in der ViKa).

Gandalf