Student A ist neben seinem Psychologiestudium für ca. 6 Monate als Honorarkraft tätig. Er verdient in dieser Zeit jeden Monat unterschiedlich hohe Beträge (zwischen 450 und 1250€). Er ist weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet. Hauptsächlich finanziert er sich aus Ersparnissen und durch die Unterstützung der Familie.
Zur Beitragsbemessung wird er aufgefordert, seine Einkommensverhältnisse anzugeben. Muss er diese Art an Einkünften an die Krankenkasse melden? Ist es möglich, dass sich die Krankenkassenbeiträge deutlich erhöhen, obwohl Student A deutlich unter dem jährlichen steuerlichen Freibetrag bleibt und keine regelmäßigen Einkünfte hat? Wie wird er zur Rechenschaft gezogen, falls er die Einkünfte der Krankenkasse unterschlägt?
Danke.
Wie alt ist denn A und im wievielten Semester, dass er nicht mehr in der studentischen Pflichtversicherung versichert ist?
Zur freiwilligen Versicherung:
Der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bemisst sich nach § 240
nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen
Mitglieds. Berücksichtigt werden die beitragspflichtige Einnahmen
insgesamt bis zur Beitragsbemessungsgrenze
(2014: 4050 Euro, 2015: 4125 Euro), das sind das Arbeitsentgelt aus
einer oder mehrerer Beschäftigungen, das Arbeitseinkommen aus einer
selbständigen Tätigkeit, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen
Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle
Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden
oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche
Behandlung, wie zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
oder Erträge aus Kapitalvermögen.[2] Als beitragspflichtige Einnahmen gelten monatlich mindestens ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße (2014: 921,67 Euro, 2015: 945 Euro),
In Bezug auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit frage ich mich, wie rechtfertigt wird, dass es scheinbar keine Freibetragsgrenze gibt. Wenn A mit seinem geringen EInkommen am Existenzminimum lebt, wird dennoch ein - relativ gesehen - hoher Beitrag fällig. Ist das richtig?
Der generell schon recht hohe Beitrag steigt noch einmal, wenn A einen geringen zusätzlichen Verdienst hat?
Ersparnisse zählen nicht zu den, für den Lebensunterhalt verbrauchten Mitteln, auch wenn ausschließlich diese hierfür verbraucht werden?
Danke für die Erklärungen!