Ab welcher Summe ist eine Erbschaftssteuermeldung an das Finanzamt zu erfolgen?

Hallo,

gibt es ein Regelsatz, ab welcher Summe von den Banken eine Erbschaftsmeldung
an das Finanzamt zu erfolgen hat?
Oder andersrum, wenn das Konto kaum ein Guthaben hat, wird dann auch diese
Meldung verlangt?

Gruss Tine

Anzeigepflicht Erbschaftsteuer
Servus,

wenn das Testament von einem deutschen Gericht, Notar oder Konsul eröffnet worden ist, braucht der Erbe selber nichts anzuzeigen.

Falls aus irgendeinem kühlen Grunde kein Nachlassgericht an der Testamentseröffnung beteiligt war und auch die anderen Genannten nichts von dem Erbfall wissen, muss jeder Erbfall angezeigt werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi Blumepeder,

also besteht keine generelle Pflicht der Banken eine sogenannte Meldepflicht an das
Finanzamt zu melden?
Das Testament wurde von einem deutschen Nachlassgericht eröffnet. Jetzt geht es um
den Kontostand am Sterbetag, bzw. die regelmäßigen Einnahmen des Erblassers.
Weil der Kontostand am Anfang eines Monats knapp 100,00 Euro betrug, was der Erbe
anzweifelt, wobei er weiß das Altersrente und Witwenrente gezahlt wurde.

Gruss Tine

Servus,

pardon, ich hatte überlesen, dass Du nach der Meldepflicht f_ür Banken_ gefragt hattest. Banken sind zur Anzeige verpflichtet - § 33 Abs 1 ErbStG. Allerdings nur dann, wenn ihnen der Erbfall bekannt geworden ist, denn aie Frist für die Anzeige ist ein Monat nach Bekanntwerden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

danke, für den Hinweis mit dem § 33.
Ich werde mich mal belesen, Dir einen schönen Abend.

Gruss Tine