Wir nehmen mal an, ein Vermieter, hätte die Haustüre erneuert.
Die koste 1799€ inclusive Einbau.
könnte er diese Summe einmalig bei der Einkommensteuer „absetzen“ ?
muss er diese Summe durch 5 teilen und dann 5 Jahre je 1/5 der Summe absetzen.
Der Arbeitslohn (extra aufgeführt) wäre 800€, so dass die Türe selber nur 999€ gekostet hätte, könnte man sowas aufteilen.
leider stünde beides zusammen auf der selben Rechnung…
Was müsste unser Vermieter tun.
Geli
Er kann es sofort absetzen oder auf bis zu 5 Jahre aufteilen. Der gesnoderte Stundenausweis ist hier nicht erforderlich, das ist eine andere Geschichte.
gruß
Jörg
Ab welcher Summe müsste man denn aufteilen?
gab es da nicht mal die 1000er Grenze.
Geli
Die interessiert aber bei V+V nicht.
idaho09
16. November 2009 um 09:20
5
Die Kosten der Haustürerneuerung sind in vollem Umfang in dem Jahr als Werbungskosten abzugsfähig, in dem sie gezahlt werden.
joku
17. November 2009 um 11:53
6
Die interessiert aber bei V+V nicht.
Bei Vermietung+Verpachtung interessiert m. E. die 410€-Grenze nach wie vor(?).
Allerdings wohl nicht in diesem Fall, wo es sich um einen Ersatz, bzw. eine Instandhaltung handelt.
Gruß jk