Ab wie viel Einkommen muss man für die Heimunterbringung meiner Mutter aufkommen?

Also es ist kompliziert!:

Meine Mutter ist krank und soll bald ins Heim. Nachdem ich mit dem Kreis Recklinghausen telefoniert hatte, wurde klargestellt, das die Rente der Mutter nach dem verlassen der gemeinsamen Immobilie meines Vaters diesem zugerechnet wird. Sprich seine 1200€ Rente und ihre 900€ Rente. Es läuft auch noch eine Hypthek auf dem Haus und auch die Nebenkosten sind nicht zu verachten.

Er hat also ca 2000€ im Monat und durch den Kredit Fixkosten von rund 700€ im Monat zzgl Strom,Gas, Grundbesitzabgaben und was noch alles anfällt. Einen 12 Jahre alten PKW besitzt er auch.

Da ich nicht möchte das mein Vater sein Haus verlassen muss, stellt sich für mich folgende Frage:

Wie viel kann ihm der Kreis noch wegnehmen für die Heimunterbringung? also bis zu welcher grenze! und wie wird das gerechnet

Hallo!

Und das soll der Kreis so ausgesagt haben ?

Ich dachte bisher, der Heimbewohner muss die Kosten aus seinem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlen. Eigene Renten werden voll herangezogen. Ist das nicht klar und einsichtig ?

Und ob Ehepartner oder Kinder herangezogen werden, die Mehrkosten mitzutragen ist eine andere Sache.

Bei den hier genannten Summen wohl kaum.

Von der eigenen mickrigen 1200 € Rente wird nichts abgezogen und Auto und angemessenes Haus ist unbeachtlich.

Etwas allgemeine Info.
http://www.derwesten.de/panorama/selbstbehalt-schonv…

mfG
duck313

Das ist ein sehr komplexes Thema und ist nicht in ein paar Satzen abzuhandeln. Grundsätzlich kann die Behörde sogar verlangen das Haus zu verkaufen und deinenn Vater in eine preiswerte kleine Mietwohnung wohnen lassen. Es Kommt auf die Größe (qm) des Hauses an, auf die Ausstattung, die Größe vom Grundstück etc. Beispiel ein Haus mit 3 Zimmern mit insgesamt 75 qm Wohnflche/Grundstücksgröße von 300qm und standard Ausstattung wird eher durchgewunken als 200qm Wohnfläche mit Parkett und Marmor, Pool, Klimaanlage und Grundstücksgröße von 3,000qm, Dann wird noch die Grundstücksgröße der Umliegenden Häuser berücksichtig. Es gibt Gegenden in Deutschland da sind alle Grundstücke mindestens 3.000qm groß.

Es wird auch die Lage und der Zustand des Hause berücksichtigt. Es gibt Häuser die sind in einem schlechten Zustand oder in einer Gegend dort will niemand wohnen. Folglich sind sie schwer zu veräußern. Es kann ja nicht angehen das dein Vater in einem Haus wohnt, jede Menge Schulden hat und der Staat auch noch dafür aufkommt und zusätzlich auch noch die Heimkostern der Mutter übernimmt. Ob das Auto 12 oder 2 Jahre alt ist spielt dabei keine Große Rolle… 

Bitte beachten Gelder die die Eltern in den letzten 10 Jahren verschenkt haben, werden von den Behörden zurückgefordert. Wenn sie dann das Geld nicht haben dann  kann man  einen Kredit aufnehmen. Das sind alles Dinge die man sich weit im Voraus überlegen muss, Denn wir alle werden alt. Jeder von uns kann in eine solche Situation kommen. 

8ung das sind alles nur Punkte die der Staat machen kann. Um eine Gewissheit zu haben
würde ich einen offiziellen Antrag auf Übernahme der Heimkosten stellen und um einen rechtsgültigen Besched bitten. Das hat den Vorteil das man hinterher etwas in der Hand hält. Aus diesem schreiben geht dann ganz klar hervor wer, was, wieviel und unter welchen Bedingungen zu bezahlen hat.

In diesem Antrag müssen ALLE Konten, Vermögen (bar und unbar) Wertgegenstände etc, aufgeführt werden. Tipp am Rande bitte WIRKLICH alles auch größere Geldgeschenke aufschreiben. Findet das Sozialamt nur einen Fehler dann wird noch genauer geprüft und das Ganze dauert noch länger. Ganz plat gesprochen sie wollen Geld vom Staat, der will nicht so ohne weiteres bezahlen. dem statt ist es wurscht wie lange de Prozess dauert bis es zu einem Ergebnis kommt. Wenn es feststeht das die Behörden die Heimkosten Teilweise oder komplett übernehem müssen werden sie bezahlen. Konkret vom Datum der Antragsstellung. Die Behörden dürfen sich bei den Banken Auskünfte einholen ohne großartige Vollmachten. Sprich Wechseln der Banken… Aussichtslos.

Ich hoffe sie sind jetzt nicht wütend oder ettäuscht. Btte beachten sie, es handelt sich hierbei um eine Sozialleistung die jeder der bedprftig ist bekommen kann. Der Statt hat aber inen Anspruch darauf festzustellen ob die Bedürftigkeit auch tatsächlich vorhanden ist. 

Also nie mit der Pauschalabsage abspeisenlassen " sie bekommen nichts oder das Vermögen ist zu hoch. Da haben sie leider KEINE rechtliche Handhabe.

M.f.G R. Waleczek

Hallo,
Die Beantwortung der Frage ist schwierig und ohne Garantie.
In jedem Bundesland oder auch in jeder Stadt oder Landkreis wird die Berechnung anders gemacht.
Ich rate Ihrem Vater, alle Belastungen z. B. Darlehen, Krankheit, usw. Belastungen der Nebenkosten von Heizung und Grundsteuer usw. usw., beim zuständigen Kostenträger anzugeben/durch Belege nachzuweisen. Manche Kostenträger haben auch Infobroschüren.
z. B. der Bezirk Oberbayern hat so eine eigentlich gute Broschüre.(kann tel. angefordert werden).

Grundsätzliche Berechnung:
Grundfreibetrag  nach meiner Kenntnis   z. Z noch immer 1.200,00 €./. 10 %,  + Miete
( die über 450,00 liegt). Das ist der Selbstbehalt Ihres Vaters.
Die Berechnung ist umfangreicher und im Detail zu kompliziert dies hier darzustellen.

Das darüber liegende mtl.Einkommen ist für den Altenheimaufenthalt der Ehefrau einzusetzen.
Ich rate ihrem Vater, sich bei einem Sozialverband beraten zu lassen.  
Alles Gute für Sie und Ihren Vater
Momeilie

hallo,

Meine Mutter ist krank und soll bald ins Heim. Nachdem ich mit dem Kreis Recklinghausen telefoniert hatte, wurde klargestellt, das die Rente der Mutter nach dem verlassen der gemeinsamen Immobilie meines Vaters diesem zugerechnet wird.

Auf welcher Grundlage wird denn der Mutter ihr Einkommen entzogen und dem Ehemann zugeschlagen? Da wurde entweder etwas faslch dargestellt oder verstanden.

Sprich seine 1200€ Rente und ihre 900€ Rente.

Ich könnte mir eher vorstellen, dass das durch 2 geteilt wird und jeder bekommt die Hälfte, wobei die Ehefrau davon nebst Pflegegeld für die Heimunterbringung aufkommen muss.

Es läuft auch noch eine Hypthek auf dem Haus und auch die Nebenkosten sind nicht zu verachten.

Ja, so ist das Leben. Geht uns ja allen irgendwie so.

Er hat also ca 2000€ im Monat und durch den Kredit Fixkosten von rund 700€ im Monat zzgl Strom,Gas, Grundbesitzabgaben und was noch alles anfällt.

Da hat es doch vorher schon hinten und vorne nicht gereicht?

Einen 12 Jahre alten PKW besitzt er auch.
Da ich nicht möchte das mein Vater sein Haus verlassen muss, stellt sich für mich folgende Frage:
Wie viel kann ihm der Kreis wegnehmen.

Da ist der falsche Ansatz. so wird man sich immer als Verlierer fühlen. Die Frage lautet vielmehr, wieviel der Kreis resp. der Staat für die Heimunterbringung aufwendet und mich dadurch entlastet.
Nach der bisherigen Darstellung stellt sich mir jedoch die Frage, wieviel ihm bisher überhaupt dafür weggenommen werden soll.

also bis zu welcher grenze!

Bis zum Selbsbehalt.

und wie wird das gerechnet

Höchst komplitziert. Das wird nur jemand anhand der konkreten Daten und Situation berechnen können. Und selbst dann kann ein Gericht noch zu einem anderen Ergebnis kommen.
Möglicherweise bekommt die Ehefrau/ der Ehemann Leistungen als Darlehen und der Kreis hat dafür die Hand auf der Immobilie und verwertet die dann, wenn auch der Ehemann ausgezogen/verstorben ist.
Die eine Hälfte gehört vielleicht sowieso ihr? Dann muss sie das auch einsetzen.
Kann also durchaus Sinn machen, in eine kleinere Wohnung zu ziehen, anstatt mit Sozialhilfe und einem zu großen Haus dann doch nicht über die Runden zu kommen.
Ist vielleicht für den jeweils Betroffenen bitter, aber warum sollte die Allgemeinheit auf diese Weise den Immobilienerwerb anderer Leute bezahlen?

Grüße

Also das mit dem Zuspruch des Geldes hat mir die Sachbearbeiterin vom Kreis so bestätigt.Und eure persönliche Meinung soltle rausbleiben, ich hab bei manchen Antworten eher das Gefühl, dass ihr das so am liebsten hättet ohne jegliche Wissensgrundlage.

Da hast Du ganz einfach ein falsches Gefühl und eine verkehrte Weltanschauung.

Zuallererst ist der Ehegatte seiner Ehefrau zum Unterhalt (auch für die Pflegekosten) verpflichtet und müssen dazu natürlich auch ihr Vermögen verbrauchen (bis auf das Schonvermögen)
Danach sind die Kinder ihren Eltern zu Unterhalt/Pflegekosten verpflichtet.
Erst danach besteht ein Anspruch auf Geld aus der Solidarkasse.

Hier geht es also wirklich nicht darum, „Wie viel kann ihm der Kreis noch wegnehmen für die Heimunterbringung?“
Sondern „wann ist jemand so bedürftig, dass der Kreis (d.h. alle anderen Bürger) ihn unterstützen?“

1 Like

Hallo,
hast Du schon geklärt, ob Anspruch aus der Pflegeversicherung besteht? Gibt es eine Pflegestufe? Da gibt es die Einstufung durch die Pflegekasse auf Grund der Beurteilung des MDK. Falls Du mit der Stufe nicht einverstanden bist, würde ich einen Sachverständigen einschalten (Bvpp). Das kostet zwar, ist dann auch eine gute Grundlage für die Verhandlung der Pflegestufe.  Wenn ja, geht es noch um den „Rest“, der zu zahlen ist.
Kinder werden erst ab ungefähr 100.000 € eigenem stpfl. Einkommen pro Jahr zu Zahlungen heran gezogen für die Eltern.
Bedenke, dass in einem Heim alle Kosten übernommen werden. Rechnet man die tatsächlichen Kosten in einer eigenen Wohnung, icl. Lebensmittel, Energie, Reinigung, Versicherung usw. ohne Pflegekosten usw, dann würde das für eine Person ganz grob bei ca. 1.000 € liegen. Die spart sich Deine Mutter allerdings nicht, da sie ja mit Deinem Vater lebt.
Dass Dein Vater das gemeinsame Haus verkaufen muss, halte ich für ein Gerücht. Kläre das mit dem Sozialamt ab.
Gruß
Fritz