Ab wie viel Jahre Straßenkünstler?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Ich bin freiberuflicher Künstler. Demnächst möchte ich in einer Fußgängerzone eine Comedynummer vorführen. Die Stadt hat es genehmigt. Ich habe noch zwei Jugendliche in meinem Team. Einer ist 17 der andere 15 Jahre. Die Zuschauer dürfen natürlich Geld geben. Jetzt meine Frage: Darf ich die zwei einfach mitmachen lassen oder darf man das erst ab einem bestimmten Alter? Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke.

Gruß,
Dominic

Hallo Viscera,

Deine Frage kann ich dir nicht beantworten. Hierzu musst du noch einmal zu der Stelle gehen, welche dir den Auftritt genehmigt hat. Hier hat nämlich jedes Bundesland, sogar jede Stadt eigene Verordnungen geschaffen. Nur im Amt wird man dir sagen können, ob die Jugendliche als Helfer beschäftigen darfst. Ich denke aber, dass es hier Möglichkeiten gibt. Denk nur an die Beteiligung von Kindern im Theater. Lass dir dies schriftlich bestätigen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Viel Erfolg wünscht
Zwillingsjungfrau

Hallo Viscera,
frage am Besten beim Ordnungsamt der Stadt nach. Die Beamten dort wissen darüber Bescheid und geben gerne Auskunft.

Gruß descabello

Unverbindliche Auskunft - keine Haftung

Hallo Dominic,

das ist jetzt nicht mein Spezialgebiet… Ich würde sagen auf jeden Fall die Zustimmung der Eltern holen. Aber sonst sehe zumindest ich keine Probleme, solange nicht gegen den Jugendschutz verstoßen wird (z.b. Aufführungen in der Nacht…)

Gruß

PsH

Hallo, frage bitte bei der Stelle der Stadtverwaltung nach, die dir die Genehmigung erteilt hat. Viele Grüße - Rat

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Ich bin freiberuflicher Künstler.
Demnächst möchte ich in einer Fußgängerzone eine Comedynummer
vorführen. Die Stadt hat es genehmigt. Ich habe noch zwei
Jugendliche in meinem Team. Einer ist 17 der andere 15 Jahre.
Die Zuschauer dürfen natürlich Geld geben. Jetzt meine Frage:
Darf ich die zwei einfach mitmachen lassen oder darf man das
erst ab einem bestimmten Alter? Es wäre schön, wenn mir jemand
weiterhelfen könnte. Danke.

Gruß,
Dominic

Wichtig scheint mir zu sein die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen für Jugendliche zu beachten.

Hallo,
die Jugendlichen kann er ohne bedenken mitnehmen,Sie werden ja zu keiner Arbeit verpflichtet.
Mit besten Gruß