Huhu. Kommt die Tochter einer 15 Jährigen Beispielsweise direkt ans Jungendamt und darf erst zur Mutter bzw. zum Vater, sobald diese Volljährig sind?
Nein.
Minderjährige Eltern können selbst kein Sorgerecht für ihr Kind ausüben. Deshalb wird dann als rechtlicher Vertreter ein Vormund für das Kind bestellt. Das kann das Jugendamt sein, aber auch andere Personen wie z.B. die Großeltern.
Trotzdem können minderjährige Eltern sich um ihr Kind kümmern und haben das sogenannte „tatsächliche Sorgerecht“ und folgende Befugnisse:
Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung,Vornamensgebung,Aufenthaltsbestimmung,Festlegung der Religion,Regelung des Umgangs mit anderen Personen,Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Operationen,Zustimmung zur Adoption.
d.h. wenn die Bedingungen für das Kind OK sind, kann das „Kind des Kindes“ ganz normal bei ihm leben und aufwachsen.
Beatrix
Hallo,
Beabel hat ja schon die Antwort gegeben. Hier und hier gibt’s weitere Informationen dazu. (Beim ersten Link scrollen bis „Elterliche Sorge minderjähriger Eltern“).
Viele Grüße,
Jule
Gibt es ein Mindestalter für’s „Kinderhaben“? - Dann sollte sich der blöde Körper der Madame, doch gefälligst daran halten…!
Gruß Oberberger