Ab wieviel Jahren hat ein Mieter Anspruch auf einen neuen Wasserboiler im Bad?

Der Vermieter hat den defekten Boiler gegen einen gebrauchten ersetzt,bei dem nur 2 der 3 Phasen funktionieren und bei dem auch noch die Sicherung beim Erhitzen rausfliegt. In Zeiten von Energiesparen ist das mehr als ein Unding.

Hallo!

Mit Energiesparen hat das aber auch gar nichts zu tun, aber mit der elektrischen Sicherheit und mit der Ausstattung der Mietwohnung.
Boiler(oder Durchlauferhitzer) muss ersetzt werden. Mind. repariert werden.

Es muss wieder so nutzbar sein wie vorgesehen, man muss warmes/heiĂźes Wasser fĂĽr Wasch- und Badezwecke haben.

Gebraucht kann es durchaus sein, aber sicher und gebrauchsfähig !

Und als Mieter hat man durchaus auch Möglichkeiten, das auch gegen den Willen (besser Unwillen !) des Vermieters durchzusetzen. Schließlich zahlt man Miete .

MfG
duck313

Ich wĂĽrde sagen erst dann wen er kaputt ist, so lange er noch funktioniert hast du keinen Anspruch auf einen neuen.

Hallo,
der Vermieter muss die Nutzung der Wohnung gewaehrleisten, nicht die Ausstattung mit Neugeraeten. Es koennen Gebrauchtgeraete ausreichen, das entscheidet der Vermieter.
Gruss Helmut

und wie genau wĂĽrdest sowas:
„bei dem nur 2 der 3 Phasen funktionieren und bei dem auch noch die Sicherung beim Erhitzen rausfliegt.“
bezeichnen, wenn nicht als kaputt?

meine güte, man muss doch gar nicht antworten…

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frage nicht gelesen?

Doch, Frage nach wieviel Jahren Neugeraet, Antwort entscheidet nicht der Mieter und nicht ein Gesetz.

ähm - nein. die frage war schon noch etwas länger. hol’ das doch einfach noch nach mit dem lesen. dann siehst du, dass deine antwort gar nicht passt.