Es wird nur nach der vollen qm Zahl abgerechnet, was bei 118qm ganz schön viel ist wenn andere nur 70qm haben. Wie ist das mit den Gebrauchs- und Verbrauchskosten zu je 50% aus welchen Werten werden die errechnet? Ist der Vermieter verpflichtet Ablesegeräte anzubringen.
Hallo
Zu den zählern ja aber nur wenn nach §2 HeizkostenV mehr als zwei Wohnungen, ansonsten gilt diese nicht.
Die Pflicht zur Verbrauchserfassung ist im §4 HeizkostenV geregelt.
Die Verteilung der Kosten findest man im §7 HeizkostenV 50 zu 50 oder 70 zu 30 je nach dem welche Anforderungen das Gebäude hat.
cu
Hallo!
Das geht so nur in ganz wenigen Ausnahmen, etwa 2-Fam-Haus,wenn Vermieter in einer Hälfte selbst wohnt. Dann muss man auch nicht nach Verbrauch abrechnen.
Oder wenn die Messung nach Verbrauch sehr teuer und unverhältnismäßig wäre.
Sonst muss immer verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Von 50 bis max. 70% nach gemessenem Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche.
Und die Aufteilung nach gemessenem Verbrauch und Wohnfläche ist doch recht einfach zu verstehen.
Es werden die Gesamtkosten der Heizung etwa ermittelt (Brennstoff,Strom für die Anlage,Wartung,Schornsteinfeger,Ablesung der Messgeräte,Abrechnung). Diese Summe wird nach dem Maßstab laut Vertrag, also z.B. 50/50 geteilt. Eine Hälfte der Summe verteilt man nach den Messgeräte Daten. Die andere Hälfte der Summe nach m² Wohnfläche.
Dazu nimmt man die Gesamtfläche des Hauses und verteilt das dann nach den einzelnen Wohnungen.
Klar, dass eine große Wohnung dabei mehr Grundkosten bezahlt als eine kleinere Wohnung. Sie wird ja auch mehr Verbrauchskosten haben als eine kleine.
MfG
duck313