Ab wieviel Uhr darf Gartenarbeit durchgeführt werden?

Hallo liebe Experten,

ab wieviel Uhr ist es werktags erlaubt, den Rasen zu mähen oder die Hecke zu schneiden? (Ich meine natürlich elektrisch und frage bezüglich der Lärmbelästigung)

Danke vorab für eure Antworten.

Hallo dumm6atz!

Die Benutzung von Rasenmähern oder anderen lärmerzeugenden Geräten ist durch die Maschinen- und Gerätelärmverordnung (32. BimSchV) bundesweit geregelt.

Eine genaue Aufstellung der betroffenen Geräte sowie den unterliegenden Verbotszeiten finden Sie hier:

Beton- und Mörtelmischer:

Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.

Freischneider:

Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagenund werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.

Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.

Grastrimmer/Graskantenschneider:

Hinweis: Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmern / Rasenkantenschneidern verwechselt werden! - Grastrimmer / Graskantenschneider werden mit Verbrennungsmotor betrieben!

Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.

Geräte ohne Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden

Heckenscheren:

Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben.

Laubbläser:

Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.

Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.

Laubsammler:

Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.

Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.

Rasenmäher:

Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden.

Rasentrimmer/Rasenkantenschneider:

Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden

Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler)

Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben werden.

Tragbare Motorkettensägen:

Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.

Vertikutierer:

Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.

Diese Regelungen gelten bundesweit. Es ist hjedoch möglich, dass die eine oder andere Kommune diese Zeiten durch Verordnung noch weiter einschränkt. Das müsste man beim zuständigen Ordnungsamt in Erfahrung bringen.

Viele Grüße,
thomania

Ich antworte mal mit einem offiziellen Zitat:

"Zur Umsetzung der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments hat die Bundesregierung eine neue Lärmschutzverordnung erlassen. Damit gibt es für Geräte und Maschinen, die beim Bau (z.B. Baustellenbandsägemaschinen, Vibrationsstampfer, Kompressoren) oder im Wohnbereich (z.B. Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Schredder) eingesetzt werden, neue Lärmschutzvorgaben.

So dürfen Geräte und Maschinen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer CE-Kennzeichnung im Sinne der Richtlinie 2000/14/EG versehen sind. (Eine vollständige Auflistung aller Geräte und Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, findet sich im Anhang der VO.)

Außerdem gibt es neue Betriebsregelungen. Sie sehen vor, dass die genannten Geräte und Maschinen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nicht in der Zeit von 20.00 Uhr–7.00 Uhr betrieben werden dürfen. Zusätzlich dürfen Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsauger nicht in der Zeit von 7.00 Uhr–9.00 Uhr, 13.00 Uhr–15.00 Uhr und 17.00 Uhr–20.00 Uhr betrieben werden (Ausnahme: besonders geräuscharme Geräte und Maschinen, die mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen nach Art.8 der Verordnung Nr.1980/2000/EG gekennzeichnet sind). Von diesen Einschränkungen können die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Außerdem sind Sonderregelungen für von den einzelnen Bundesländern als empfindlich eingestufte Gebiete möglich. Die Verordnung ist am 6. September 2002 in Kraft getreten und hat die verschiedenen bisher maßgeblichen Regelungen (u.a. Rasenmäher- und Baumaschinenlärmverordnung) abgelöst. Die neuen Betriebsregelungen gelten auch für Geräte und Maschinen, die erstmals vor dem 6. September 2002 in Betrieb genommen worden sind. Verstöße gegen die Betriebsregelungen können als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden."

Also: von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr von Mo - bis Freitag, falls nicht im jeweiligen Bundesland abweichende Regeln gelten, etwa für reine Wohngebiete.

Gruß
Wolf88

Hallo,
normal ist ab 7.00 Uhr. Aber es kann durchaus sein, dass Ihr Dorf/Ihre Stadt da noch genauere Vorschriften hat. Bei uns im Dorf ist es erst ab 8.00 Uhr erlaubt und man sollte sich auch daran halten.

Viele Grüße

Hallo Dumm6atz,

ist nicht einfach zu beantworten, da die (gesetzlichen) Ruhezeiten auf Landes- bzw.
Kommunalebene definiert werden (Immissionsrecht).

Als Faustregel gilt: Mittagsruhe von 13:00 - 15:00 Uhr, Nachtruhe von 22:00 - 07:00
Uhr. Aber auch Hausordnungen können andere Zeiten angeben.

Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich „Rasenmäherfrei“, da Ruhetage.

Gruß

Hallo, es gibt keine offizielle Regel!

an Wochenende sagt man es so (am besten mit Nachbarn absprechen)
ab 9 Uhr morgens ist aber ok und abend bis 20 Uhr. Sonntags gar nicht. Unter der Woche kann man gerne auch fürher anfangen aber nicht vor 6:30 Uhr.

Hallo,
das legt die zuständige Gemeinde fest, auf Bundesebene
gibt es da nichts.
Aber an Werktagen ist der Bereich ab 7 Uhr gängige Praxis.

Gruß

Lieber dumm6atz (komischer Name :wink:,

die „Ruhezeiten“ werden in der jeweiligen Ortssatzung festgeschrieben. Einfach auf dem zust. Ordnungsamt bzw. Bürgermeister o.ä. fragen.

Entschuldige, dass ich erst jetzt antworte. Ich war nicht im Land.

Zu Deiner Frage: Egal, was Dir die Leute raten, es gibt in jedem Ort ein Gesetz, das das regelt. Das ist der Maßstab. Es ist die Satzung für Ordnung und Sauberkeit (manche nennen es auch anders), die jeder Stadtrat oder Gemeinderat für seinen Ort beschließt. Da kann es Unterschiede geben. Aber wenn Du Dich daran hälst, kann Dir niemand etwas.
Erkundige Dich im Rathaus danach. Die Satzungen können von jedem Einwohner eingesehen werden.

Gruß K.

Hier sind einige Quellen leider sehr veraltet. Pass auf, dass du dir dadurch keinen Äerger einfaengst.