Ab wieviel Uhr darf gebaut werden?

Hallo,

ab welcher Urhzeit ist es gestatten, dass Bauarbeiten ausgefüührt werden dürfen?

Es könnte ja zB problematisch sein, wenn ab 7 Uhr Bauarbeiter (also Bedienstete der Stadt) in einer Wohnsiedlung anfangen, mit Baggern etc. zu hantieren. Es steht ja nicht jeder um 5 Uhr auf.

Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung welche aufzeigt, ab welcher Uhrzeit und bis zu welcher Uhrzeit gewisse Arbeiten ausgeführt werden dürfen?

DANKE

Hallo Jörg,

meines Wissens müssen sich auch Baufirmen und Gemeindearbeiter an die gesetzliche Nacht- und Sonntagsruhe halten, wobei auf Antrag Ausnahmen möglich sind.

d.h. ab 6 Uhr in der Früh darf gebaggert werden.

Gruß Steffi

meines Wissens müssen sich auch Baufirmen und Gemeindearbeiter
an die gesetzliche Nacht- und Sonntagsruhe halten, wobei auf
Antrag Ausnahmen möglich sind.

Hallo,

wo bitte ist die gesetzliche Nacht- und Sonntagsruhe geregelt ?

Gruß

S.J.

Hallo,

im Immissionsschutzgesetz (ohne Gewähr)
wobei es Bundes- und Landes-ImSchG gibt.

Gruß Steffi

Falsch

im Immissionsschutzgesetz (ohne Gewähr)
wobei es Bundes- und Landes-ImSchG gibt.

Hallo,

mit dem „ohne Gewähr“ hast Du Dir ja glücklicherweise eine Hintertür offen gehalten, denn die Immissionsschutzgesetz regeln so etwas nun überhaupt nicht.

Du hast noch einen Versuch.l…

Gruß

S.J.

Hallo Steve,

mag sein, die ImSchG nicht die ursprüngliche Rechtsgrundlage, aber so ganz und gar falsch ist es nicht.

z.B. Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen § 9 (1)
"Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

und die anderen Bundesländer schließen sich an.

Außerdem wird die zulässige Lautstärke darin definiert und festgelegt. Das dürfte für Bauarbeiten schon von Interesse sein.

Wenn du weißt das es falsch ist, so weißt du doch sicher welches Gesetz die eigentlich ursprüngliche Regelung zur Nacht- und Feiertagsruhe ist.
Verrate es uns doch mal!

Gruß Steffi

das ist doch in der gemeindeordnung geregelt,jedenfalls bei uns(nrw)

Wenn du weißt das es falsch ist, so weißt du doch sicher
welches Gesetz die eigentlich ursprüngliche Regelung zur
Nacht- und Feiertagsruhe ist.
Verrate es uns doch mal!

Du schreibst hier was von gesetzlicher Nacht- und Sonntagsruhe. Ich kenne so etwas nicht. Du behauptest es gebe so was. Wieso soll ich sagen wo etwas geegelt ist, von dem ich nichts weiß?

Zitate bitte vollständig

mag sein, die ImSchG nicht die ursprüngliche Rechtsgrundlage,
aber so ganz und gar falsch ist es nicht.

z.B. Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen § 9 (1)
"Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die
Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Hallo,

Quellen sollten auch immer vollständig zitiert werden. Nicht nur das rauspicken, was gerade passt. Du unterschlägst hier nämlich Absatz 2, in dem es heißt „das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für…“ gefolgt von diversen Ausnahmeregelungen.

Gruß

S.J.

im Immissionsschutzgesetz (ohne Gewähr)
wobei es Bundes- und Landes-ImSchG gibt.

mit dem „ohne Gewähr“ hast Du Dir ja glücklicherweise eine
Hintertür offen gehalten, denn die Immissionsschutzgesetz
regeln so etwas nun überhaupt nicht.

Was regelt das Immissionsschutzrecht denn sonst, wenn nicht den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (wozu auch Lärm zählt)? Die sexuelle Selbstbestimmung?

Immissionschutz ist völlig richtig, und zwar sowohl Bund als auch Land:

  1. Gemäß § 7 der 32. BImSchV dürfen in Wohngebieten und bestimmten weiteren Siedlungsformen bestimmte Arbeitsmaschinen und -geräte - wozu die meisten Baumaschinen gehören - sonn- und feiertags ganztägig sowie werktags zwischen 20 Uhr und 7 Uhr nicht betrieben werden.

  2. Gemäß § 9 LImSchG NW sind zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Dazu gehören ohne weiteres auch Bauarbeiten. Es gibt eine Reihe gesetzlich bestimmter Ausnahmen; gewöhnliche Bauarbeiten fallen aber nicht darunter. Entsprechende Regelungen dürfte es in den meisten Bundesländern geben.

In Einzelfällen, das sei der Vollständigkeit halber noch erwähnt, kann die zuständige Behörde allerdings sowohl von (1) als auch von (2) Ausnahmen gestatten, wenn grob gesagt ein öffentliches Interesse dies verlangt.

das ist doch in der gemeindeordnung geregelt,jedenfalls bei
uns(nrw)

Nein, sicher nicht, auch nicht bei Dir in NRW. Die Gemeindeordnung enthält ausschließlich das Organisationsrecht der Gemeinde im weitesten Sinne, ihre „Verfassung“ sozusagen. Für den Schutz vor Immissionen ist nicht die Gemeindeordnung, sondern das Immissionsschutzrecht, hilfsweise das allgemeine Ordnungsrecht, zuständig.

Hallo,

Quellen sollten auch immer vollständig zitiert werden. Nicht
nur das rauspicken, was gerade passt. Du unterschlägst hier
nämlich Absatz 2, in dem es heißt „das Verbot des Absatzes 1
gilt nicht für…“ gefolgt von diversen Ausnahmeregelungen.

Ich habe nichts gepickt, sondern wie von dir verlangt den § der Nachtruhe genannt. Wir sprachen nicht von sämtlichen Ausnahmen.

Gruß Steffi

Hallo,

Du unterschlägst hier
nämlich Absatz 2, in dem es heißt „das Verbot des Absatzes 1
gilt nicht für…“ gefolgt von diversen Ausnahmeregelungen.

und? Steht Baulärm dabei? Da müsstest Du schon was konstruieren, oder?
Ich glaube, diesmal warst Du auf dem Holzweg.
Gruß
loderunner

es ging hier doch um die zeitliche begrenzung von baulärm,oder!

gleich richtig
Hi,

wo bitte ist die gesetzliche Nacht- und Sonntagsruhe geregelt
?

wenn du eh der Meinung bist, dass die Antwort falsch ist und du es besser weißt… warum antwortest du dann nicht _gleich_ richtig und stellst stattdessen eine für die Allgemeinheit nutzlose Gegenfrage?

Grüße,
J~

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es ging hier doch um die zeitliche begrenzung von
baulärm,oder!

Genau. Und das steht nicht in der Gemeindeordnung.

Nur um sicherzugehen, dass wir über dasselbe reden - das ist die Gemeindeordnung (und zwar die für NRW):

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/LR_BS_BES_TEXT_ex?gld_n…

Bitte Steve,
lass uns an deinem Wissen teilhaben und nicht dumm sterben

ich meinte speziell die gemeindeordnung UNSERER gemeinde,in welcher die ruhezeiten,erntezeiten etc. geregelt sind—in meinem falle ging es um den NACHTEINSATZ des mähdreschers vs. schützenfest.

ich meinte speziell die gemeindeordnung UNSERER gemeinde,in
welcher die ruhezeiten,erntezeiten etc. geregelt sind—in
meinem falle ging es um den NACHTEINSATZ des mähdreschers vs.
schützenfest.

Kann es sein, dass Du eine ordnungsbehördliche Verordnung meinst, und nicht die Gemeindeordnung? Dann kann es nämlich in der Tat so sein, dass Deine Gemeinde da irgendwelche Sonderregelungen hat.

herrlich unkompliziert

…dass Du eine ordnungsbehördliche Verordnung
meinst, und nicht die Gemeindeordnung?