Ab wieviel € zahlt man Lohnsteuer

Hallo,

habe vor kurzem erst in einer Firma angefangen und die erste Abrechnung bekommen. Da war meine Stimmung gleich getrübt, einfach mal den falschen Stundenlohn berechnet. Naja, meine eigentliche Frage ist, ab wieviel muss man Lohnsteuer zahlen. Mit dem mir jetzigen Brutto-Lohn von 588 €, müsste ich 2,28 € Lohnsteuer zahlen. Ist das korrekt? Ich weiß, dass ist wenig Geld, aber habe mal in anderer Firma gearbeitet, da musste ich erst bei einem Brutto von 909 € , 1,41 € Lohnsteuer zahlen. Es wäre schön, wenn jemand eine „korrekte“ Auskunft geben kann. Bin zur Zeit auf 180, weil gleich die erste Abrechnung so ist. DANKE.

Hallo Sabine, das mit der Lohnsteuer ist unterschiedlich (z.B. nach Steuerklasse)

Aber hier http://www.dak.de/content/dakprfirmenservice/brutton… ist ganz unten ein Gehaltsrechner, wo du alles eingeben und berechnen lassen kannst.

MfG

Vielen Dank ersteinmal für die Antwort.
Ich war bei der Firma lediglich für 3 Wochen und 2 Tage eingestellt. Meine Lohnsteuerklasse ist 1. Fallen vielleicht für die kurzfristige Beschäftigung, die Lohnsteuer an? Danke für Antwort!

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Ich war bei der Firma lediglich für 3 Wochen und 2 Tage
eingestellt.

das wäre dann schon „erwähnenswert“ gewesen.
http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html

MfG

Hallo,
vilen Dank für die Antwort.
Es wurde mir eine Lohnsteuer bei Lohnsteuerklasse 1 von 2,28 € bei einem Brutto von 588,00 € berechnet.
Außerdem wurden mir die ganzen Sozialabgaben wie PV, KV usw. voll abgerechnet. Ich habe gelesen bei einer Beschäftigung bis 800 € brutto, muss der AN nicht die gesamten Abgaben zahlen und wird beitragsermäßigt. Was sage ich nun meinem AG, habe ich Recht? Vielen Dank für eine weitere Antort.

Gruß
Sabine

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Hallo Sabine,

wenn ich die 23 tatsächlichen Tage auf 30 hochrechne, komme ich auf 767 € als maßgeblichen Betrag zur Prüfung der Anwendbarkeit der Gleitzone. Das heißt, es gibt noch eine - wenn auch fast nicht sichtbare - Auswirkung der Gleitzone für die KV- und SV-Beiträge. Ob die angewendet worden ist, siehst Du, wenn Du die ausgewiesenen AN- und AG-Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vergleichst. Wenn die AG-Beiträge minimal höher sind, ist die Abrechnung in Ordnung.

Der LSt-Betrag ist plausibel: Der Grund dafür siehe oben, die 588 € dürfen nicht über Montatstabelle versteuert werden, weil kein ganzer Monat abgerechnet worden ist.

Der LSt-Betrag wird mit der Veranlagung zur ESt ohnehin ausgeglichen, die SV-Beiträge sind eine genauere Prüfung wert (falls die Opportunitätskosten Deiner Zeit das erlauben - es geht ggf. um einen Betrag zwischen null und fünf Euro).

Sind auf der Abrechnung die zugrundegelegten SV- und KV-Bruttowerte für AG und AN ausgewiesen? Ist eine Codierung für Gleitzonenabrechnungen angegeben?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

eigentlich ist meine komplette Lohnabrechnung ein Witz. Der Stundenlohn wurde nicht richtig eingetragen und nun würde ich viel weniger bekommen. Deshalb die Berechnung mit den vorliegenden 588 € brutto. Es sind nur die AN Anteile aufgeschlüsselt und diese wurden voll abgerechnet. Oben ist eine Zeile da steht Gleitzone und darunter nein. Also wurde nicht danach die Lohnabrechnung gemacht. Ich habe in der Zeit vom 12.09.-04.10. in der Firma gearbeitet. Also höre ich heraus, das die Lohnsteuer nicht gezalt werden muss? Ich habe doch wohl das Recht darauf, eine ordentliche und korrekte Abrechnung zu bekommen.

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Hallo nochmal,

für die Zeit 12.09. - 04.10. gibt es zwei Abrechnungen: September und Oktober.

Die beiden Abschnitte werden jeweils auf den hypothetischen Monatswert hochgerechnet, um zu bestimmen, ob die Gleitzonenregelung noch angewendet werden muss oder nicht.

Oben ist
eine Zeile da steht Gleitzone und darunter nein. Also wurde
nicht danach die Lohnabrechnung gemacht.

Damit ist diese Frage also bereits dingfest gemacht. Jetzt muss das Entgelt, welches auf jeden der beiden Monate entfällt, jeweils auf 30 Sozialversicherungstage hochgerechnet werden. Wenn der gefundene Betrag in einem der beiden Monate oder in beiden unter 800€ bleibt, muss die Gleitzonenregelung in diesem/diesen Monaten angewendet werden, falls der Arbeitnehmer nicht erklärt, dass er die Anwendung nicht wünscht.

Ich habe in der Zeit
vom 12.09.-04.10. in der Firma gearbeitet. Also höre ich
heraus, das die Lohnsteuer nicht gezahlt werden muss?

Lohnsteuer schon. Falls sonst keine anderen Einkünfte vorliegen, und falls die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit das ganze Jahr lang gleich hoch oder niedriger sind, wird Einkommensteuer von Null veranlagt und die einbehaltene LSt bei der Veranlagung erstattet.

Ich habe
doch wohl das Recht darauf, eine ordentliche und korrekte
Abrechnung zu bekommen.

Sicherlich. Praxistip bei entsprechenden Anfragen beim Arbeitgeber: Der gleiche Sachverhalt, als mehr oder weniger freundliche Frage formuliert „Spricht etwas dagegen, hier die Gleitzonenregelung anzuwenden?“, führt wahrscheinlich schneller und einfacher zum gewünschten Ergebnis.

Schöne Grüße

MM
der sich mit Anfragen von Kollegen betreffend Abrechnungen immer viel Zeit lässt, wenn diese anfangen mit „Da haben Sie schon wieder falsch gerechnet“, und sich mit der Korrektur der - eher seltenen - Fehler beeilt, wenn die Anfrage anfängt mit „Ist das so richtig berücksichtigt?“.

Vielen Dank nocheinmal für die Antwort. Wenn ich mich selber auskennen würde, würde ich ja hier nicht nachfragen. Also bin ich dankbar, wenn jemand eine ordentliche Aussage treffen kann. Vielleicht erscheint dir das ganze ja normal, aber es gibt eben Sachen, wo sich der eine besser auskennt als man selbst.

Trotzdem nocheinmal kurz (ich weiß es eben nicht besser :wink: ) trifft das Ganze auch für Geringfügig Beschäftigte zu? Weil das, ist ja meine „Situation“.

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Servus,

die „Würmer“ beziehen sich darauf, dass Du die Angaben dazu, was da wie abgerechnet worden ist, in sehr kleinen Portionen gegeben hast.

Geringfügig Beschäftigte werden ganz anders abgerechnet, da sind für den Arbeitnehmer keine Abzüge zu berücksichtigen, und der Arbeitgeber zahlt zum Ausgleich mehr.

Viele Einzelheiten zum Thema geringfügige Beschäftigung - auch die Bedingungen und die Entgeltgrenzen - unter http://www.minijob-zentrale.de

Schöne Grüße

MM