Hallo nochmal,
für die Zeit 12.09. - 04.10. gibt es zwei Abrechnungen: September und Oktober.
Die beiden Abschnitte werden jeweils auf den hypothetischen Monatswert hochgerechnet, um zu bestimmen, ob die Gleitzonenregelung noch angewendet werden muss oder nicht.
Oben ist
eine Zeile da steht Gleitzone und darunter nein. Also wurde
nicht danach die Lohnabrechnung gemacht.
Damit ist diese Frage also bereits dingfest gemacht. Jetzt muss das Entgelt, welches auf jeden der beiden Monate entfällt, jeweils auf 30 Sozialversicherungstage hochgerechnet werden. Wenn der gefundene Betrag in einem der beiden Monate oder in beiden unter 800€ bleibt, muss die Gleitzonenregelung in diesem/diesen Monaten angewendet werden, falls der Arbeitnehmer nicht erklärt, dass er die Anwendung nicht wünscht.
Ich habe in der Zeit
vom 12.09.-04.10. in der Firma gearbeitet. Also höre ich
heraus, das die Lohnsteuer nicht gezahlt werden muss?
Lohnsteuer schon. Falls sonst keine anderen Einkünfte vorliegen, und falls die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit das ganze Jahr lang gleich hoch oder niedriger sind, wird Einkommensteuer von Null veranlagt und die einbehaltene LSt bei der Veranlagung erstattet.
Ich habe
doch wohl das Recht darauf, eine ordentliche und korrekte
Abrechnung zu bekommen.
Sicherlich. Praxistip bei entsprechenden Anfragen beim Arbeitgeber: Der gleiche Sachverhalt, als mehr oder weniger freundliche Frage formuliert „Spricht etwas dagegen, hier die Gleitzonenregelung anzuwenden?“, führt wahrscheinlich schneller und einfacher zum gewünschten Ergebnis.
Schöne Grüße
MM
der sich mit Anfragen von Kollegen betreffend Abrechnungen immer viel Zeit lässt, wenn diese anfangen mit „Da haben Sie schon wieder falsch gerechnet“, und sich mit der Korrektur der - eher seltenen - Fehler beeilt, wenn die Anfrage anfängt mit „Ist das so richtig berücksichtigt?“.