Ab wivielen Jahren darf ich ein Kleinkraftrad kauf

Vor einigen Wochen wurde ein Kleinkraftrad ( 80ccm³ ) für den Preis vor 800€ verkauft. Nun kommt ein Anwaltschreiben, die Käuferin sei noch 17 und die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden und fordern das Geld zurück.

Wie sieht die Gesetzteslage aus? Muss der Roller zurückgenommen werden? Der Roller ist bereits auf den Käufer angemeldet und wird täglich genutzt, gibt es irgendwelche Möglichkeiten auf Forderungen wegen den KM und der Nutzung?

hallo!

schau mal hier rein:

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/nichtige-…

MfG
duck313

ergänzend ist mir noch eingefallen:
Die Käuferin hat das Fahrzeug auf sich angemeldet ! Das bedeutet die Eltern müssten die Einverständniss bei der Anmeldung gegeben haben und auch die Versicherung wäre Sie ja dann mit 17 nicht möglich auf sich abzuschließen oder?

Hi

Da der Käufer keine Volljährigkeit hatte , somit laut Gesetz noch nicht als ( Voll ) Geschäftsfähig in dem Sinne gilt , ist der Kaufvertrag ungültig.

Bei einem ungültigen Kaufvertrag geht der Roller defenetiv an den Eigner zurück.

Welche Nutzungskosten aufgerechnet werden können , ist eine andere Frage .
gruss

Toni

theorethisch Richtig, aber auch bei arglistiger Täuschung? Sie spiegelt vor 18 zu sein?
Sie meldet das KRad auf sich zu, wozu ja die Eltern zustimmen mussten.

Hallo,

Anmeldung und Versicherung ist das Eine und der Kauf das Andere.
Anmeldung, Versicherung und Kauf sind ja nicht miteinander gekoppelt.

Gruß
nicki

Hallo,

theorethisch Richtig, aber auch bei arglistiger Täuschung? Sie
spiegelt vor 18 zu sein?

Wieso, jeder hat doch einen Perso. War der gefälscht?

Sie meldet das KRad auf sich zu, wozu ja die Eltern zustimmen
mussten.

Was hat das mit dem Kaufvertrag zu tun?

Gruß
nicki

weil die zustimmung zur nutzung konkludent den kauf billigt. wären sie mit dem kauf nicht einverstanden gewesen, hätten sie dem kind natürlich das anmelden und nutzen verbieten müssen. durch diese erlaubnis geben sie ihr einverständnis zu dem kauf.

na so einfach ist das nicht, wie kommst du darauf, das eltern durch das erlauben der anmeldung und der nutzung nicht im selben zug auch den kauf erlauben? der schutzzweck des 110 würde dabei unterlaufen, wenn die eltern von dem kauf wissen, den gebrauch billigen aber sich dann auf die unwirksamkeit berufen könnte. auch sieht das gesetz vor, das jugendliche ihr taschengeld sparen dürfen und damit anschaffungen tätigen dürfen. bei einem 17 jähringen und unter 1000 euro würde ich nicht darauf wetten, das es nicht unter den 110 fällt…

es wäre nett, wenn du dir das Experten und Recht nochmal in erinnerung rufst, bevor du hier lustig rumschreibst.

Hallo,

hast du dafür auch ne quelle? So sicher ist das hier nicht, das der vertrag noch/oder überhaupt schwebend ungültig war.

hth

Hallo,

es wäre nett, wenn du dir das Experten und Recht nochmal in
erinnerung rufst, bevor du hier lustig rumschreibst.

Ich habe nur auf lustige Fragen lustig geantwortet.

Gruß
nicki

Beim Kauf ging es um einen Vertrag mit einer geschäftsunfähigen Person.
Arglistig täuschen kann man mit einem gefälschten Perso.
Eine Flasche Bier auf ex austrinken reicht nicht als Nachweis für 18 Lenze.

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Beim Kauf ging es um einen Vertrag mit einer
geschäftsunfähigen Person.

das ist falsch!

Arglistig täuschen kann man mit einem gefälschten Perso.

und millionen andern sachen, was hat das mit dem sachverhalt zu tun?

Eine Flasche Bier auf ex austrinken reicht nicht als Nachweis
für 18 Lenze.

für was sollte man diesen nachweis den brauchen? 17 jährige sind beschränkt geschäftsfähig, wenn die ein kaugummi kaufen brauchen sie ja auch keinen ausweis, das dürfen sogar 7 jährige!

selbst wenn sie über ihr alter getäuscht hat, wird das durch das erlauben der anmeldung und nutzung gebilligen und sie erlauben natürlich dadurch auch den kauf.

das Witzbrett ist weiter unten, wenn du keine Ahnung von Recht hast, sollte du nichts im Rechtsbrett schreiben

Hallo,

Hör jetzt bitte mit Deiner Weinerei auf!

Gruß
nicki

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Erzähle das Deinem Frisör.
Personen unter 18 können nur Lutscher und Chips kaufen.
http://www.google.de/imgres?sa=X&hl=de&biw=1173&bih=…

Gruß
nicki

Hallo,
inwieweit siehst Du hier den Schutzzweck des §110 BGB unterlaufen? Die Versicherung des Rollers dient (abgesehen davon, dass sie zum Betrieb erforderlich ist), ebenso ausschließlich der Nutzung wie die Anmeldung. Der Roller wurde wohl kaum als Vermögenswert übereignet, sondern doch wohl eher als Fortbewegungsmittel.

Gruß vom
Schnabel

Dem Anwalt vielleicht mal ein nettes Schreiben schicken, dass das Kleinkraftrad mit Zustimmung der Eltern angemeldet wurde und bereits seit einigen Wochen genutzt wird und somit davon auszugehen ist, dass die Eltern zu diesem Zeitpunkt auch mit dem Kauf einverstanden waren.
Nur weil sie es aus nicht bekannten Gründen nicht mehr sind, ist deshalb der Kaufvertrag nicht hinfällig.

Wenn der Verkäufer eine Rechtsschutzversicherung hätte, wäre es vielleicht sogar besser diese in Anspruch zu nehmen und einen Anwalt zu beauftragen der, sollte das Kleinkraftrad doch zurückgenommen werden, auch eine entsprechende Entschädigung für die Nutzung und evtl. Schäden verlangt.

Persönlich würde ich darauf bestehen, dass der Vertrag gültig ist und dem Vertrag durch die Handlungen (Anmeldung u. Nutzung) von den Eltern zugestimmt wurde.

Sollten die Eltern behaupten, sie sind davon ausgegangen, dass das Kleinkraftrad geschenkt wurde und hätten nicht gewusst, dass es mit 800 € bezahlt wurde, dann s.o. Anwalt.

Krümelchen

der schutzzweck liegt eher darin, das kinder keine geschäfte aber einer gewissen grösse machen dürfen, ohne das einverständnis und oder kenntnis der eltern. wenn die eltern nun von so einem geschäft erfahren und dann die nutzung des erworbenen gestandes genehmigen, erklären sie dich auch mit dem kauf einverstanden.

wieso sollte die eltern die nutzung als eigentum erlauben wenn sie dagegen sind, das eigentum erworben wird?

wenn du wenigstens den link lesen würdest… peinlich…

*plonk*