Ab wnn kann ich Krankenakten lesen?

hallo.
Ich war vor 3 Jahren (mit 15 Jahren) wegen essstörungen in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ab wann kann ich dort meine Akten einsehen?habe ich überhaupt ein recht dazu? Und wenn ja, nach wievielen Jahren?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Danke.

Es wird unterschiedlich geregelt in den einzelnen psychiatrischen Kliniken. Da eine Krankenakte auch oder gerade sehr subjektive persönliche Anmerkungen der Therapeuten enthält, hat ein Patient in aller Regel nicht das Recht die Akte direkt zu lesen. Dazu können (nicht müssen) dann ggf. entsprechende subjektive Dokumentationen entfernt werden. Auch der Arztbrief kann solche subjektiven Einschätzungen enthalten, die dann nicht immer an den Patienten oder seine Familie weiter gegegeben werden. Dies dient auch (oder gerade!) dem Selbstschutz des Patienten. Wir erleben es leider nicht selten, dass Patienten mit diesen Informationen gegen Familienmitglieder oder andere Personen vorgehen wollen bzw. sich ohne Grund in eine noch problematischere Lage bringen.

Ich persönlich würde immer meine Patienten diese Informationen auch zugänglich machen. Aber das ist eben nicht bei allen Kolleginnen und Kollegen gleich.

Eine Sperrzeit von x Jahren gibt es nicht. Ich nehme aber an, dass eben erst die Volljährigkeit bei Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie erreicht sein muss.

Martin W.

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