Abänderung einer Eingliederungsvereinbarung

Hallo,
kann eine bis Mitte nächsten Jahres gültige Eingliederungsvereinbarung von seiten des Jobcenters abgeändert bzw wiederrufen werden? Welche Gründe müssen dafür vorliegen? Ist es z.B. ein Grund für die Abänderung bzw. Widerrufung wenn der Hilfebedürftige in seinem Job mehr Geld verdient? Was ist wenn der Hilfebedürftige keine Abänderung oder neue Eingliederungsvereinbarung möchte?
Vielen Dank für eure Antwort.

Hallo

eine EinV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Allgemein dazu: http://hartz.info/index.php?topic=726.0

Zur Abänderung, Aufhebung etc. siehe -> http://hartz.info/index.php?topic=52746.0

… wenn der Hilfebedürftige in seinem Job mehr Geld verdient?

Falls Aufstocker, siehe zu Pflichten, EinV usw. -> http://hartz.info/index.php?topic=27.0

LG

Wenn wichtige Veränderung in den Verhältniss vorliegen, kann sie aufgehoben und durch eine neue ersetzt werden.

Es ist schwierig ohne genauere Informationen etwas dazu zu sagen, z.B. was wäre der Nachteil bei einer Aufhebung.