Abänderungsklage bei Geburt eines weiteren Kindes

Hallo zusammen,
mein Mann hat 2 Kinder (11 und 9) aus erster Ehe. Der 9 jährige wohnt bei uns und er hat mit der Mutter eine notarielle Vereinbarung, dass keiner dem anderen Kindesunterhalt zahlt, nur für den Fall der Not.
Dann hat mein Mann noch eine Tochter (6) aus zweiter Ehe, die bei der Mutter lebt und für die er 272.-€ Euro Unterhalt plus 59.-€ für den Kindergarten monatlich zahlt.
Ich habe mit meinem Mann seit Januar 2012 ein gemeinsames Kind. Unser Sohn ist zu 100% schwerbehindert.
Meine Frage ist jetzt, ob es Sinn macht, den Unterhalt neu berechnen zu lassen und ob der Unterhalt (obwohl er ja für die eine Tochter wegen der Vereinbarung nichts zahlt)auf alle 4 Kinder ausgrechnet wird ?
Die zweite Ehefrau hat einen Jugendamtstitel. Macht hier eine Abänderungsklage Sinn oder schneiden wir uns da nur ins eigene Fleisch ?
Aber unser gemeinsamer Sohn hat doch die gleichen Rechte wir die anderen Kinder.
Über eine schnelle Anwort wäre ich sehr dankbar !
Viele Grüße, Speedy

Hallo speedy,

vielen Dank, dass du mich als Experten ausgesucht habst.

Mir fehlen die genauen Angaben über Einnahmen und Ausgaben. So kann ich aus der Ferne nur grobe Angaben machen. Die Düsseldorfer Tabelle 2012 sollte Dir bei der Berechnung weiterhelfen. Einfach mal danach googlen.

Ich würde keine schlafende Hunde wecken um mit einer Änderungklage auf weniger oder keinen Kindesunterhalt
hoffen. Selbstverständlich hat jedes Kind den entsprechenden Anspruch auf Leistungen in der jeweiligen Altersklasse.

Gruß blackdaniel

Hallo,

wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Einkommen des Vaters?

Gruß

Hallo Speedy
Unterhalt der nicht geleistet wird, wird in eine Berechnung sicherlich auch nicht einbezogen.
Eine notarielle Vereinbahrung mit der Mutter bezügl Kindesunterhalt halte ich für ausgeschlossen, denn die Kindesmutter kann nicht auf Unterhalt verzichten, der den Kindern zusteht. Folgesessen könnten nur die Kinder auf Unterhalt verzichten, doch die sind minderjährig und somit nicht geschäftsfähig. Eventuell wäre eine Aufrechnung (Du ein Kind, ich ein Kind) denkbar. Sollte sich aber eines der Kinder selbststänig machen, (Lehre, Studium, anderer Wohnsitz usw.) gelten die Abmachungen mit der Mutter nicht mehr.

Ob eine Abänderungsklage Sinn macht, hängt vom Euerem Fam-Einkommen ab, könnte natürlich, je nach Einkommen, unter Umständen auch nachteilig für Euch ausgehen, denn es wird ja neu berechnet. Da für das 3. Kind nur der Mindestsatz bezahlt wird, scheint mir eine Herabsetzung sehr unwahrscheinlich.

Ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß

Das werde ich machen, vielen Dank für die schnelle Antwort !

Das durchschnittliche monatliche Einkommen schwankt immer, weil mein Mann im Schichtdienst arbeitet.
Im Monat Mai lage es bei 2683,71 € netto. Allerdings muss man von dem Betrag noch 184.-€ und 215.- € an Kindergeld abziehen.
Aber wie verhält es sich denn nun, mit dem gegenseitigen Unterhaltsverzicht mit der Frau aus der ersten Ehe ?
Macht es vielleicht doch Sinn, dass wir einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, der es einfach mal ausrechnet ?

Gruß

Danke für die schnelle Antwort. Mein Mann zahlt für das 3.Kind aber 105% der Düsseldorfer Tabelle.
Aber vielleicht hast du Recht.
Gruß, Speedy

Hallo Speedy,

klar haben alle Kinder die gleichen Rechte.

Soweit mir bekannt ist, wird aber dann auch berücksichtigt, dass für die Tochter aus erste Ehe nicht gezahlt wird und für den Sohn aus erster Ehe rein theoretisch Unterhalt (von der Mutter nämlich) gezahlt werden müsste. Und dieser Unterhalt für den ersten Sohn ist ja nicht gegeben. Die Vereinbarung ist hierbei ohne Belang.

Um es mal ganz einfach auszudrücken:
Es wird so getan weren, als wird der Unterhalt für die Tochter aus erste Ehe eingespart, die wird also in der Berechnung nicht berücksichtigt. Dann wird so getan, als würde der Sohn aus erster Ehe Unterhalt bekommen, also ist der auch schon mal (fast) aus der Berechnung raus. Für euer gemeinsames Kind bist du mit für den Unterhalt zuständig, das einzige „Bedürftige“ Kind, ist also die Tochter aus zweiter Ehe.

Hochkomplizierte Rechnung. Ich würde dir raten, lass dich bei deinem örtlichen Jugendamt beraten. Die rechnen euch das kostenlos aus und dürfen die Daten nicht weiter geben. Oder ihr sucht einen Anwalt auf und fragt da nach, aber das ist dann wieder mit Kosten verbunden.

Gruß, DC

Danke für die schnelle Antwort. Das mit dem Jugendamt ist ein toller Tip, das werden wir machen !
Gruß, Speedy