mich würde es mal interessieren, wie ihr in folgender Situation reagieren würdet:
Gehen wir mal davon aus, ihr hättet einen 2,5jährigen Sohn, der aus einer Beziehung mit eurer Ex entstanden ist.
Ihr seid nicht verheiratet gewesen und hattet keinen gemeinsamen Haushalt.
Die Mutter gewährt euch einen Umgang mit eurem Sohn bei deren Eltern.
Ihr bezahlt laut Gesetz Unterhalt für die Mutter und für euren Sohn.
Nun hat sie euch mitgeteilt, dass sie einen neuen Freund hat, mit diesem zusammengezogen ist und von diesem schwanger ist.
Zusätzlich ist sie derzeit (ca. 2 Monate vor Entbindungstermin aufgrund Wehen) im Krankenhaus und befindet sich deshalb im Mutterschutz.
Ist demnach ab sofort ihr neuer Freund ihr gegenüber unterhaltspflichtig, oder noch ich ?
Würdet ihr mit einer Abänderungsklage noch warten bis zur Heirat?
da das Kind noch nicht da ist, zahlt weiterhin der Vater des ersten Kindes.
Das zu erwartende Kind könnte Tot geboren werden, oder es stellt sich heraus, daß der derzeitige Freund gar nicht der Vater des Kindes ist, sondern der Vater des kindes ist unbekannt.
Was dann?
Also schön brav weiterzahlen bis das eigene Kind 3 Jahre alt ist, oder der neue Freund die Vaterschaft zum Kind anerkannt hat.
vielen Dank für deinen Beitrag.
Deine Sichtweise hatte ich bislang noch nicht beachtet, könnte aber durchaus eintreten.
Fragt sich allerdings nur, wie man die Vaterschaft des Kindes ohne gerichtliche/anwaltliche Hilfe herausfinden könnte, da sich die Mutter hierzu natürlich nicht äußert.
Ihr ist der Vater zwar bekannt, aber ist ja einzig und allein entscheidend, ob sie überhaupt einen Vater nennt und ob der Vater das mitmacht…
Habe auch schon gelesen, dass wenn länger als nötig Unterhalt gezahlt wird und dann später vor Gericht festgestellt wird, dass man nichtmehr unterhaltspflichtig gewesen wäre, dass dann der Unterhaltsanspruch wieder auflebt?
Und das mit den 3 Jahren soll wohl im Zuge der Gleichstellung von Kindern von unverheirateten Eltern und verheirateten Eltern wohl auch hinfällig sein. Hatte zumindest die Richterin bei der Unterhaltsfestsetzung gemeint…
mich würde es mal interessieren, wie ihr in folgender
Situation reagieren würdet:
Gehen wir mal davon aus, ihr hättet einen 2,5jährigen Sohn,
der aus einer Beziehung mit eurer Ex entstanden ist.
Ihr seid nicht verheiratet gewesen und hattet keinen
gemeinsamen Haushalt.
Die Mutter gewährt euch einen Umgang mit eurem Sohn bei deren
Eltern.
Ihr bezahlt laut Gesetz Unterhalt für die Mutter und für euren
Sohn.
wenn der vater noch immer unterhalt zahlt, dann gehe ich einmal davon aus, dass er dies nach § 1615l II 2 bgb tut, d.h. seine unterhaltspflicht ggü. der mutter besteht für 3 jahre nach der geburt.
über diese 3 jahre hinaus besteht die unterhaltspflicht nur, wenn es der „billigkeit“ entspricht, dazu bräuchte man hier wesentlich mehr angaben.
Nun hat sie euch mitgeteilt, dass sie einen neuen Freund hat,
mit diesem zusammengezogen ist und von diesem schwanger ist.
Zusätzlich ist sie derzeit (ca. 2 Monate vor Entbindungstermin
aufgrund Wehen) im Krankenhaus und befindet sich deshalb im
Mutterschutz.
Ist demnach ab sofort ihr neuer Freund ihr gegenüber
unterhaltspflichtig, oder noch ich ?
Würdet ihr mit einer Abänderungsklage noch warten bis zur
Heirat?
alleine die tatsache, dass ein weiterer unterhaltsschuldner auftaucht, schließt die bisherige unterhaltspflicht nicht aus. aber bei erneuter heirat erlischt die unterhaltspflicht gem. § 1586 bgb analog.
ich persönlich würde die hochzeit abwarten, da es kaum möglich ist, den anspruch innerhalb der ersten 3 jahre zu kippen.
achja, richtiger rechtsbehelf ist nicht die abänderung nach § 238 famfg, sondern die vollstreckungsgegenklage, § 767 zpo.
man sollte immer rat von einem fachanwalt für fam.recht einholen…
Im Prinzip hast du ja Recht, immer anwaltlichen Rat zu holen.
Aber einen Anwalt wegen jeder Frage aufzusuchen wird dann doch recht teuer, da ja immer mind. 1 Stunde berechnet wird…