mal angenommen eine Firma hat vor mehr als 15 Jahren direkt vom Hersteller eine komplette CD mit Schriften gekauft. Diese Schriften sind mit den damals üblichen Lizenzen ausgestattet, d.h. dass zum Beispiel ein Einbetten in PDFs nicht gestattet ist.
Wenn nun dieser Hersteller wg. Insolvenz schon lange nicht mehr gibt (auch keinen Rechtsnachfolger), sind diese Schriften dann jetzt als Abandonware zu sehen? So dass man sie jetzt problemlos in PDFs einbetten könnte, ohne Gefahr einer Abmahnung?
mal angenommen eine Firma hat vor mehr als 15 Jahren direkt
vom Hersteller eine komplette CD mit Schriften gekauft. Diese
Schriften sind mit den damals üblichen Lizenzen ausgestattet,
d.h. dass zum Beispiel ein Einbetten in PDFs nicht gestattet
ist.
Wenn nun dieser Hersteller wg. Insolvenz schon lange nicht
mehr gibt (auch keinen Rechtsnachfolger), sind diese Schriften
dann jetzt als Abandonware zu sehen? So dass man sie jetzt
problemlos in PDFs einbetten könnte, ohne Gefahr einer
Abmahnung?
Es gibt sicher noch die Leute, die die Schrift designed haben, zumindest sind sie noch nicht 70 Jahre tot. Außerdem gibt es m.W.n. ein rechtliches Konstrukt namens (oder ähnlich) „Abandonware“ nicht.
Auch wenn die Gefahr gering sein mag, dass etwas passiert (im Sinne von Unterlassungsverfügung), ist das ordentliche Verfahren entweder die Urheber ausfindig zu machen und eine Lizenz zu besorgen oder eine andere Schrift zu verwenden.
danke für Deine Antwort. Eine Frage noch zu den Schriftenlizenzen:
Ist es nicht so, dass man eine Lizenz für die „Software Schrift“ kauft? Und nicht für das Schriftbild?
Natürlich kann man sagen, „Na gut, wenn man nicht rauskriegt wer jetzt der Lizenzgeber ist nimmt man halt ne Alternative.“ Das ist sicher einer der Lösungswege.
Aber trotzdem bleibt die Frage wie Abandonware rechtlich zu sehen ist. Würde mich wirklich interessieren, nicht nur im Blick auf Schriften. Oder ist das eine „Grauzone“?