vorweg muss ich sagen, dass ich nicht weiß, ob das wirklich eine Rechtsfrage oder eher eine Versicherungsfrage ist. Vielleicht kann man mich ja ggf. ins andere Brett verschieben…
Es geht darum, Überstunden abzubauen. Darf man, wenn genügend Überstunden vorhanden sind, damit auch ganze Tage frei nehmen? Ich dachte immer, das ist zulässig, sofern der Chef das genehmigt. Jetzt erzählte mir eine Bekannte, das man das eigentlich nicht darf. Man müsse wenigstens 1-2 Stunden auf der Arbeit erscheinen und könne aber anschließend Überstunden abbauen für den Rest des Tages. Die genaue Grundlage für ihre Behauptung konnte sie nicht nennen. Aber vielleicht kann mich hier ja jemand aufklären…
Ist das wirklich so? Und warum? Oder ist das vielleicht nur eine firmeninterne Regelung bei der Bekannten?
Das mag (warum auch immer) in der Firma der Bekannten gelten,
ansonsten ist das weder logisch, noch gibts ne gesetzliche
Grundlage dafür.
bei meinem Brotchengeber kann man auch ganze Gleittage nehmen, jedoch max. 2 pro Monat.
Mit diesen, für Dich nicht logischen Regelungen sorgen Firmen dafür, dass nicht Gleitzeitguthaben ohne Ende angehäuft wird. Ich habe Kollegen, die täten 2 Wochen 13 Stunden täglich im Büro verbringen und dann eine Woche zuhause bleiben…
bei meinem Brotchengeber kann man auch ganze Gleittage
nehmen, jedoch max. 2 pro Monat.
Klar kann man das so vereinbaren (und damit den Effekt, den du unten beschreibst, vermeiden).
Mit diesen, für Dich nicht logischen Regelungen sorgen Firmen
dafür, dass nicht Gleitzeitguthaben ohne Ende angehäuft wird.
Die Ursprungsfrage war aber eher grundsätzlicher Natur.
„Darf man, wenn genügend Überstunden vorhanden sind, damit auch ganze Tage frei nehmen? Ich dachte immer, das ist zulässig, sofern der Chef das genehmigt. Jetzt erzählte mir eine Bekannte, das man das eigentlich nicht darf.“
Besonders der letzte Satz klang nach einer Behauptung, die impliziert, das sowas grundsätzlich (z.B. per irgendeiner gesetzlichen Regelung) nicht erlaubt wäre. Es gibt aber keine (gesetzliche) Regelung/Vorschrift, die das verbietet.