Abberufung eines Verwalters ?

hallo Ihr www er,

wie ist das, wenn ein Verwalter und der Beiratsvorsitzender die Einberufung einer außerordentliche Eigentümerversammlung ablehnen,
obwohl ein Beirat und mehr als einem Viertel der Eigentümer die Versammlung wünschen, und das mit folgenden Tops

  • sofortige Abberufung der Hausverwaltung aus wichtigem Grund

  • Bestellung einer neuen Hausverwaltung

  • Neuwahl des Verwaltungsbeirats

gibt es außer den $ 24 Abs. 2 WEG auch einen anderen ?

kann diese Versammlung trotzdem stattfinden auch wenn der Verwalter nicht zu der Versammlung erscheint
(wenn mehr als ein Viertel der Eigentümer erscheinen )?

sind die Beschlüsse dann tatsächlich gültig ?

habt Ihr noch weitere Tipps wie man genau vorgeht ?

Für eure Antworten danke ich euch im voraus .

netten Gruss aus berlin

Samir

bin ich hier FALSCH ?

hallo, und Guten Abend,

sind meine fragen vielleicht undeutlich oder
bin ich hier Falsch ?

würde mich freuen, wenn mir jemand bei meiner fragen helfen kann, vielen dank im voraus.

netten Gruss aus berlin

Samir

hallo Ihr www er,

wie ist das, wenn ein Verwalter und der Beiratsvorsitzender
die Einberufung einer außerordentliche Eigentümerversammlung
ablehnen,

Wenn der Verwalter und der Beiratsvorsitzende das Minderheitsverlangen
pflichtwidrig verweigern, kann sein Stellvertreter (d.Beiratsvorsitzenden) dies machen.

Gibts den nicht, oder weigert der sich auch pflichtwidrig, kann ein Gericht einen Eigentümer dazu ermächtigen.

obwohl ein Beirat und mehr als einem Viertel der Eigentümer
die Versammlung wünschen, und das mit folgenden Tops

  • sofortige Abberufung der Hausverwaltung aus wichtigem Grund

  • Bestellung einer neuen Hausverwaltung

  • Neuwahl des Verwaltungsbeirats

gibt es außer den $ 24 Abs. 2 WEG auch einen anderen ?

kann diese Versammlung trotzdem stattfinden auch wenn der
Verwalter nicht zu der Versammlung erscheint
(wenn mehr als ein Viertel der Eigentümer erscheinen )?

sind die Beschlüsse dann tatsächlich gültig ?

habt Ihr noch weitere Tipps wie man genau vorgeht ?

Für eure Antworten danke ich euch im voraus .

netten Gruss aus berlin

Samir

Dann gelten alle Regeln wie bekannt…
Alle müssen eingeladen werden, rechtzeitig, Versammlung darf nicht öffentlich sein, beim 1.Treffen benötigt man die einfache Mehrheit der Miteigentumsanteilen, usw.usw,

Gruß n.

danke Dir N. Schmidt !
danke .

netten Gruss

Samir

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